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Studienarbeit aus dem Jahr 2001 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 2,0, Hochschule Bremen (Fachbreich Wirtschaft), Veranstaltung: Steuerlehre, Sprache: Deutsch, Abstract: Mit dem im Herbst 2000 gefassten Beschluss der Bundesregierung, eine verkehrsmittelunabhängige Entfernungspauschale anstelle der alten Kilometerpauschale einzuführen, sollten die damals vorherrschenden Auswirkungen der starken Preissteigerung für Mineralöl auf den Weltmärkten und die neuerliche Stufe der Ökosteuer abgefedert werden. Personen und ganze Haushalte sollten dadurch einen für die in…mehr

Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2001 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 2,0, Hochschule Bremen (Fachbreich Wirtschaft), Veranstaltung: Steuerlehre, Sprache: Deutsch, Abstract: Mit dem im Herbst 2000 gefassten Beschluss der Bundesregierung, eine verkehrsmittelunabhängige Entfernungspauschale anstelle der alten Kilometerpauschale einzuführen, sollten die damals vorherrschenden Auswirkungen der starken Preissteigerung für Mineralöl auf den Weltmärkten und die neuerliche Stufe der Ökosteuer abgefedert werden. Personen und ganze Haushalte sollten dadurch einen für die in o.a. Bereichen stark gestiegenen Lebenshaltungskosten finanziellen Ausgleich bekommen. Der "grüne Partner" der Bundesregierung wies in dem Zusammenhang darauf hin, dass zusätzlich dazu die Anpassung des Steuerrechts auch und vor allem aus umwelt- und verkehrspolitischen Gründen nicht von der Hand zu weisen sei. Ziel dieser verabschiedeten Änderung soll eine steuerliche Entlastung sein, die eine Wettbewerbsgleichheit zwischen den einzelnen Verkehrsträgern realisiert und die bis dato schlechte Ausgangslage des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) verbessert. Die steuerlichen Entlastungsbeträge sollen demnach von Bund, Ländern und Gemeinden gemäß ihrem Anteil an den Steuereinnahmen getragen werden. Bereits für das Entstehungsjahr kommen daher auf den Bund und seine Kommunen Mehrausgaben von über DM 1,8 Mrd. (ca. 1 Mrd. ?) zu. Diese entstehen vor allem durch die uneinheitliche Steuerentlastung, die nicht nach Höhe des tatsächlich entstandenen Aufwandes entschädigt, sondern pauschal alle "Transportmedien" (Auto, Bahn, etc.) gleichstellt.) Die folgenden Ausführungen sollen allgemein die Handhabung der neuen Entfernungspauschale an üblichen Beispielen darlegen, Sonder- und Einzelfälle untersuchen und exemplarisch aufzeigen sowie Tipps und Anregungen für jeden Steuerzahler geben, ohne Anspruch auf Vollständigkeit zu erheben. Alle genannten juristischen Referenzen beziehen sich auf das Einkommensteuergesetz, ohne, dass dies ausdrücklich genannt wird.

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