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Studienarbeit aus dem Jahr 2007 im Fachbereich Jura - Öffentliches Recht / VerwaltungsR, Note: 1,0, Universität Bremen (Fachbereich Rechtswissenschaft), Veranstaltung: Verwaltungsrecht, 23 Literaturquellen Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Mit der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes in der Sache Francovich im Jahr 1991 wurde der Grundstein gelegt für eine inzwischen umfassende Rechtsprechung zur Haftung von Mitgliedstaaten bei der Verletzung von Gemeinschaftsrecht gegenüber Einzelnen. Das Ziel dieser Rechtsprechung lag vor allem in der Schließung von Lücken…mehr

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Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2007 im Fachbereich Jura - Öffentliches Recht / VerwaltungsR, Note: 1,0, Universität Bremen (Fachbereich Rechtswissenschaft), Veranstaltung: Verwaltungsrecht, 23 Literaturquellen Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Mit der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes in der Sache Francovich im Jahr 1991 wurde der Grundstein gelegt für eine inzwischen umfassende Rechtsprechung zur Haftung von Mitgliedstaaten bei der Verletzung von Gemeinschaftsrecht gegenüber Einzelnen. Das Ziel dieser Rechtsprechung lag vor allem in der Schließung von Lücken im gemeinschaftsrechtlichen Rechtsschutz. So waren durch die EG verliehene Rechte für Einzelne in bestimmten Fällen nicht durchsetzbar, weil die europarechtlichen Normen, die die Rechte begründeten, nicht unmittelbar in den Mitgliedstaaten galten. Der EuGH schaffte diesem Problem im Rahmen seiner Rechtsfortbildung grundsätzlich Abhilfe. Seitdem sehen sich nunmehr die Mitgliedstaaten der EG - darunter auch Deutschland - vor die Herausforderung gestellt, die vom EuGH entwickelten Anspruchsgrundlagen mit ihren nationalrechtlichen Staatshaftungsregelungen in Einklang zu bringen. Bis heute findet sich jedoch weder im EG-Recht noch im deutschen Recht eine kodifizierte Regelung der Staatshaftung wegen Verstoßes gegen Gemeinschaftsrecht durch Organe oder Bedienstete der Bundesrepublik. Diese Arbeit setzt sich daher mit den von der europäischen Rechtsprechung entwickelten Grundsätzen für den gemeinschaftsrechtlichen Staatshaftungsanspruch und den Möglichkeiten ihrer Implementierung ins deutsche Staatshaftungsrecht auseinander. Dabei soll insbesondere auf die Anwendbarkeit der bestehenden deutschen Staatshaftungsinstitute eingegangen werden, um im Ziel konkrete Vorschläge, wie diese den EG-rechtlichen Anforderungen bestmöglich angepasst werden können, zu entwickeln.

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