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Diplomarbeit aus dem Jahr 2006 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Familienrecht / Erbrecht, Note: 1,0, DIPLOMA Fachhochschule Nordhessen; Zentrale, Sprache: Deutsch, Abstract: "Kritische Betrachtung der Bezeichnung des Betreuers im deutschen Vormundschaftsrecht" Das Rechtsinstitut der rechtlichen Betreuung wurde in der Bundesrepublik Deutschland durch das 1992 in Kraft getretene Betreuungsgesetz geschaffen. Es ist damit auch Ausdruck des Paradigmenwechsels von der obrigkeitsstaatlich geprägten Vormundschaft zur Rechtsfürsorge des Sozialstaates für Volljährige. Die vorliegende Arbeit stellt,…mehr

Produktbeschreibung
Diplomarbeit aus dem Jahr 2006 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Familienrecht / Erbrecht, Note: 1,0, DIPLOMA Fachhochschule Nordhessen; Zentrale, Sprache: Deutsch, Abstract: "Kritische Betrachtung der Bezeichnung des Betreuers im deutschen Vormundschaftsrecht" Das Rechtsinstitut der rechtlichen Betreuung wurde in der Bundesrepublik Deutschland durch das 1992 in Kraft getretene Betreuungsgesetz geschaffen. Es ist damit auch Ausdruck des Paradigmenwechsels von der obrigkeitsstaatlich geprägten Vormundschaft zur Rechtsfürsorge des Sozialstaates für Volljährige. Die vorliegende Arbeit stellt, aufbauend auf der historischen Entwicklung des Vormundschaftsrechts, und auf der Grundlage des Rechtsvergleichs zwischen den entsprechenden Rechtsinstituten des deutschen Sprachraumes (Schweizerischen Eidgenossenschaft, Republik Österreich und Fürstentum Liechtenstein) die Unterschiede in deren Bezeichnung und der Rechtsstellung der die Fürsorge ausübenden Person dar. Sie zeigt darüber hinaus insbesondere Alternativen zur Bezeichnung des Rechtsinstituts der rechtlichen Betreuung für das deutsche Vormundschaftsrecht auf.