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Inhaltsangabe:Einleitung: Die klassischen Arbeitsbelastungen der Beschäftigten befinden sich im Wandel. Er wird durch Neue Technologien und Neue Managementstrategien ausgelöst. Trotzdem finden sich immer noch klassische Belastungsmuster bei den Beschäftigten. Der betriebliche Arbeitsschutz muß sich den neuen Belastungsmustern anpassen, sonst verliert er seine Funktion. Dies wurde besonders in den 80er Jahren durch die Beteiligung von Beschäftigten versucht. Besonders mit Gesundheitszirkeln wurde Erfolge erreicht. Diese Beteiligungsformen decken sich mit den neuen Managementstrategien, die ihre…mehr

Produktbeschreibung
Inhaltsangabe:Einleitung: Die klassischen Arbeitsbelastungen der Beschäftigten befinden sich im Wandel. Er wird durch Neue Technologien und Neue Managementstrategien ausgelöst. Trotzdem finden sich immer noch klassische Belastungsmuster bei den Beschäftigten. Der betriebliche Arbeitsschutz muß sich den neuen Belastungsmustern anpassen, sonst verliert er seine Funktion. Dies wurde besonders in den 80er Jahren durch die Beteiligung von Beschäftigten versucht. Besonders mit Gesundheitszirkeln wurde Erfolge erreicht. Diese Beteiligungsformen decken sich mit den neuen Managementstrategien, die ihre Potentiale besonders durch Gruppenarbeitsmodelle erreichen können. Es besteht die Möglichkeit gesundheitsfördernde Potentiale der Neuen Managementstrategien zu aktivieren. Die Unternehmerseite nutzt vor allem restriktive und verhaltensorientierte "Gesundheitsmodelle" bzw. Potentiale. Der Betriebsrat hat weitgehende Mitbestimmungsmöglichkeiten im betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutz. Diese werden durch die Rechtsprechung und den § 120 a GewO in einigen Teilbereichen eingeschränkt, die verbleibenden Möglichkeiten werden jedoch nicht in großen Umfang für die Gesundheitserhaltung genutzt. Vielmehr verhalten sich die Betriebsräte wie die übrigen Arbeitsschutzexperten und richten ihr Hauptaugenmerk auf die Kontrolle von Vorschriften und Verhalten der Beschäftigten. Das neue Arbeitsschutzgesetz bietet für die Beschäftigten und den Betriebsrat neue Formen der Gesundheitsförderung. Dies wird besonders durch Abschaffung des § 120 a GewO, der gesetzlichen Forderung nach Aufbau einer betrieblichen Arbeitsschutzorganisation mit Controlling und einer Abkehr der Grenzwertdiskussion hin zu einer Sichtweise auf das Wohlbefinden der Beschäftigten bieten die neuen Arbeitsschutzgesetze und -verordnungen erreicht. Problematisch ist, daß die Betriebsräte von ihrer Organisation im Betriebsratsgremium, ihrer klassischen Expertensicht und dem geringen Stellenwert des Arbeitsschutzes innerhalb des Betriebsratsgremiums nur schwer in der Lage sein werden, diese neuen Möglichkeiten in Richtung eines beteiligungsorientierten Arbeitsschutzes einzusetzen. Das dies auch anders geht zeigt das Interview mit einem Hamburger Betriebsrat, der mit seiner Herangehensweise im betrieblichen Arbeitsschutz leider eher die Ausnahme bildet. Inhaltsverzeichnis:Inhaltsverzeichnis: 1.Einleitung4 1.1Verlauf der Arbeit4 2.Die Situation im betriebliche Arbeits-und [...]

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