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Essay aus dem Jahr 2003 im Fachbereich Geschichte - Weltgeschichte - Frühgeschichte, Antike, Note: 2-3, Universität zu Köln (Institut für Alte Geschichte), Veranstaltung: ES Alte Geschichte, Sprache: Deutsch, Abstract: Nach Beendigung der Tyrannei des Monarchen Tarquinius Superbus schufen sich die Römer eine Verfassung die aus einer Mischung von Monarchie, Aristokratie und Demokratie bestand. Im Wesentlichen beruhte die römische Republik auf drei Institutionen: dem Rat, der Volksversammlung und den Ämtern. Die direkte Führung des Staates wurde von zwei Konsuln übernommen, die die meisten…mehr

Produktbeschreibung
Essay aus dem Jahr 2003 im Fachbereich Geschichte - Weltgeschichte - Frühgeschichte, Antike, Note: 2-3, Universität zu Köln (Institut für Alte Geschichte), Veranstaltung: ES Alte Geschichte, Sprache: Deutsch, Abstract: Nach Beendigung der Tyrannei des Monarchen Tarquinius Superbus schufen sich die Römer eine Verfassung die aus einer Mischung von Monarchie, Aristokratie und Demokratie bestand. Im Wesentlichen beruhte die römische Republik auf drei Institutionen: dem Rat, der Volksversammlung und den Ämtern. Die direkte Führung des Staates wurde von zwei Konsuln übernommen, die die meisten Vollmachten des Königs übernahmen. Führende Persönlichkeiten und ehemalige Amtsträger bildeten den Senat. Des Weiteren gab es noch verschiedene Magistrate wie etwa die Praetores oder die Quaestores. Ihre Aufgaben waren beispielsweise das Gerichtswesen und die Statthalterschaft der Provinzen außerhalb Roms (Praetores) oder sie waren Finanzbeamte und verwalteten verschiedene Kassen (Quaestores). Alle Ämter wurden allerdings vornehmlich von Patriziern bekleidet. So war das demokratische Element zu Beginn der Republik noch recht gering. Dies änderte sich um 494 v. Chr., in der Zeit der Ständekämpfe. Nun gründeten die Plebejer eine eigene Versammlung, das Volkstribunat wurde eingerichtet und zum 10. Dezember eines jeden Jahres wurden 10 neue Volkstribunen in dieses Kollegium gewählt. Dies geschah mit der Intention sich eine wirksame Institution gegen die immense Übermacht der patrizischen Bevölkerung in den hohen Ämtern des Staates zu schaffen. Diese gegen den Staat gerichtete und wohl als revolutionär anzusehende Gewalt war allerdings nicht ein Bestandteil der öffentlichen Rechtsordnung. Vielmehr waren die Volkstribune „Beamte für die Plebs“. Sie waren Sprachführer und gleichzeitig oberste Behörde. Doch da sie wie gesagt ein quasi „illegales Amt“ bekleideten und ihre Aktionen somit nicht rechtlich abgesichert waren, mussten sie irgendwie vor Angriffen geschützt werden. Zur Lösung dieses Problems wurden sie von den Plebejern für sacrosanctus (unverletzlich) erklärt und mit einem religiösen Tabu belegt. Dies alles war unerlässlich für ihre eigentliche Aufgabe: den Schutz der Plebs bei Übergriffen der ordentlichen Magistrate, das auxillium. [...]