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Studienarbeit aus dem Jahr 2004 im Fachbereich Geschichte Europa - and. Länder - Mittelalter, Frühe Neuzeit, Note: 1,3, Technische Universität Darmstadt (Institut für Geschichte), Veranstaltung: Proseminar: Mittelalterliche Geschichte - Grundherrschaft, Sprache: Deutsch, Abstract: Die vorliegende Hausarbeit thematisiert das Grangiensystem der Zisterzienser und versucht aufzuführen, welche Faktoren des Hochmittelalters es grundlegend beeinflussten. Weiterhin soll untersucht werden, inwiefern man sich vom Ordensideal einer Autarkie "in eremo" abwendet. Zunächst informiert das 2. Kapitel kurz…mehr

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Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2004 im Fachbereich Geschichte Europa - and. Länder - Mittelalter, Frühe Neuzeit, Note: 1,3, Technische Universität Darmstadt (Institut für Geschichte), Veranstaltung: Proseminar: Mittelalterliche Geschichte - Grundherrschaft, Sprache: Deutsch, Abstract: Die vorliegende Hausarbeit thematisiert das Grangiensystem der Zisterzienser und versucht aufzuführen, welche Faktoren des Hochmittelalters es grundlegend beeinflussten. Weiterhin soll untersucht werden, inwiefern man sich vom Ordensideal einer Autarkie "in eremo" abwendet. Zunächst informiert das 2. Kapitel kurz über mittelalterliche Reformbewegungen und deren postuliertem Bekenntnis zum monastischen Leben der Spätantike, ehe die drei Hauptprotagonisten des späteren Ordens in ihrer jeweiligen Bedeutung angesprochen werden. Des weiteren kommen Geschichte, zentrale Aspekte, Bestimmungen sowie Verbreitung der "Regula Benedicti" zur Sprache, wobei die "Carta caritatis et unanimitatis" als individueller Ausdruck jener "consuetudines" die Rahmenbedingungen dieser "milites Christi" definieren sollen. Besonderes Augenmerk gilt Alberich, welcher 1100 das Stammkloster in Cîteaux durch das päpstliche Privileg "locus ille abbatia libera in perpetuum permanent" von Paschalis II. kirchenrechtlich anerkennen lässt und hierdurch die Lossagung von Molesme herbeiführt. Stephan Harding schließlich bestimmt sowohl Spiritualität als auch Liturgie des "Novum Monasterium", ehe 1119 die mittlerweile expandierte Vereinigung sich als eigener Orden konstituiert. Prestige und Einfluss werden durch das öffentliche (monastische) Wirken von Bernhard von Clairvaux vergrößert. Der Begriff "Novum Monasterium" wird weiter erläutert. Darüber hinaus berichtet das Kapitel neben der europaweiten Verbreitung sowohl über die erste deutsche Zisterze in Altenkamp (1123) als auch über die Abtei Arnsburg. Diese wird 1174 von Kuno von Münzenberg als Stätte der "Memoria" sowie letzten Ruhe gestiftet und 1803 im Zuge der Säkularisation aufgelöst. Der Zerfallsprozess der Villikationsverfassung ist genau so wie deren Geschichte Hauptthema des Unterpunktes 3.1.. Jenes System ist Basis der grundherrlichen (staatsrechtlichen) Ordnungsstruktur vom 9. bis 13. Jahrhundert und wird von Herrenhof, Salland, Hufe sowie Meier geprägt. Letzterer wird näher beleuchtet. Schließlich leiten diverse Entwicklungen des Hochmittelalters die Degeneration ein, wobei ökonomische, demographische und ökologische Phänomene in 3.2. bearbeitet werden. Die damalige Rodungsperiode ist mitnichten ein Novum, haben doch bereits weltliche und geistliche Herren vom 7. bis 9. Jahrhundert allem voran aus machtpolitischen Gründen Abholzungen verfügt. Hier wird der Reutmeister näher ausgeführt. [...]

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