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Fachbuch aus dem Jahr 2011 im Fachbereich Jura - Sonstiges, , Sprache: Deutsch, Abstract: Das vorliegende Bändchen ist eine Sammlung wichtiger Stichpunkte aus dem BGB. In ganz kurzen Stichworten werden - ohne Anspruch auf Vollständigkeit einige wichtige Bereiche des Bürgerlichen Gesetzbuchs angesprochen. Das Büchlein sammelt also lediglich Stichworte zu den angesprochenen Themen, ist aber keinesfalls als Kurzlehrbuch zu verstehen, sondern nur als kleine Orientierungshilfe durch den Dschungel des BGB nutzbar. Ganz wichtig: Das BGB im Schnelldurchlauf versteht sich tatsächlich als echte…mehr

Produktbeschreibung
Fachbuch aus dem Jahr 2011 im Fachbereich Jura - Sonstiges, , Sprache: Deutsch, Abstract: Das vorliegende Bändchen ist eine Sammlung wichtiger Stichpunkte aus dem BGB. In ganz kurzen Stichworten werden - ohne Anspruch auf Vollständigkeit einige wichtige Bereiche des Bürgerlichen Gesetzbuchs angesprochen. Das Büchlein sammelt also lediglich Stichworte zu den angesprochenen Themen, ist aber keinesfalls als Kurzlehrbuch zu verstehen, sondern nur als kleine Orientierungshilfe durch den Dschungel des BGB nutzbar. Ganz wichtig: Das BGB im Schnelldurchlauf versteht sich tatsächlich als echte Stichwortsammlung wichtiger Vokabeln aus dem BGB und kann auch nur so gelesen werden. Stichworte sind nie ganz vollständig und Stichworte regen lediglich an, an anderer Stelle mehr und Vertiefendes zu lesen. Das ist auch hier ausdrücklich der Fall. Hinweise zu vertiefender Lektüre ist in diesem Stichwortbüchlein immer wieder mal zu finden. Der Verfasser hat es den Leserinnen und Lesern und sich jedoch sehr einfach gemacht, denn fast nur Internetfundstellen sind hier angegeben, zumeist keine wissenschaftlichen Bücher. Deshalb fehlt auch das klassische Literaturverzeichnis, alles Wichtige ist in den Fußnoten zu finden. Noch eine Anmerkung ist dem Verfasser wichtig: In diesem ziemlich unjuristischen Stichwortbüchlein über ein juristisches Thema wird gerne und oft Wikipedia zitiert, das gilt zwar immer noch als absolut unwissenschaftlich, aber das BGB im Schnelldurchlauf erhebt auch nicht den Anspruch wissenschaftlich zu sein.