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Fachbuch aus dem Jahr 2011 im Fachbereich Jura - Sonstiges, , Sprache: Deutsch, Abstract: Das vorliegende Bändchen ist eine Sammlung wichtiger Stichpunkte ausdem BGB. In ganz kurzen Stichworten werden - ohne Anspruch aufVollständigkeit einige wichtige Bereiche des Bürgerlichen Gesetzbuchsangesprochen. Das Büchlein sammelt also lediglich Stichworte zu denangesprochenen Themen, ist aber keinesfalls als Kurzlehrbuch zuverstehen, sondern nur als kleine Orientierungshilfe durch denDschungel des BGB nutzbar. Ganz wichtig: Das BGB imSchnelldurchlauf versteht sich tatsächlich als echte…mehr

Produktbeschreibung
Fachbuch aus dem Jahr 2011 im Fachbereich Jura - Sonstiges, , Sprache: Deutsch, Abstract: Das vorliegende Bändchen ist eine Sammlung wichtiger Stichpunkte ausdem BGB. In ganz kurzen Stichworten werden - ohne Anspruch aufVollständigkeit einige wichtige Bereiche des Bürgerlichen Gesetzbuchsangesprochen. Das Büchlein sammelt also lediglich Stichworte zu denangesprochenen Themen, ist aber keinesfalls als Kurzlehrbuch zuverstehen, sondern nur als kleine Orientierungshilfe durch denDschungel des BGB nutzbar. Ganz wichtig: Das BGB imSchnelldurchlauf versteht sich tatsächlich als echte Stichwortsammlungwichtiger Vokabeln aus dem BGB und kann auch nur so gelesenwerden. Stichworte sind nie ganz vollständig und Stichworte regenlediglich an, an anderer Stelle mehr und Vertiefendes zu lesen. Das istauch hier ausdrücklich der Fall. Hinweise zu vertiefender Lektüre ist indiesem Stichwortbüchlein immer wieder mal zu finden. Der Verfasser hates den Leserinnen und Lesern und sich jedoch sehr einfach gemacht,denn fast nur Internetfundstellen sind hier angegeben, zumeist keinewissenschaftlichen Bücher. Deshalb fehlt auch das klassischeLiteraturverzeichnis, alles Wichtige ist in den Fußnoten zu finden. Nocheine Anmerkung ist dem Verfasser wichtig: In diesem ziemlichunjuristischen Stichwortbüchlein über ein juristisches Thema wird gerneund oft Wikipedia zitiert, das gilt zwar immer noch als absolutunwissenschaftlich, aber das BGB im Schnelldurchlauf erhebt auchnicht den Anspruch wissenschaftlich zu sein.