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Studienarbeit aus dem Jahr 2009 im Fachbereich BWL - Investition und Finanzierung, Note: 1,7, Universität Kassel (Wirtschaft), Veranstaltung: Financial Engineering, Sprache: Deutsch, Abstract: Schon seit dem Jahr 2002 gibt die Möglichkeit, ein aktienrechtliches Squeeze-Out-Verfahren durchzuführen, bei welchem ein Großaktionär bei einem Anteilsbesitz von mindestens 95 % die übrigen Aktionäre aus der Gesellschaft ausschließen kann (to squeeze out = hinausdrängen). Neben dem aktienrechtlichen Verfahren wurde im Jahr 2006 für den Fall der Übernahme ein entsprechendes Verfahren eingeführt. Durch…mehr

Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2009 im Fachbereich BWL - Investition und Finanzierung, Note: 1,7, Universität Kassel (Wirtschaft), Veranstaltung: Financial Engineering, Sprache: Deutsch, Abstract: Schon seit dem Jahr 2002 gibt die Möglichkeit, ein aktienrechtliches Squeeze-Out-Verfahren durchzuführen, bei welchem ein Großaktionär bei einem Anteilsbesitz von mindestens 95 % die übrigen Aktionäre aus der Gesellschaft ausschließen kann (to squeeze out = hinausdrängen). Neben dem aktienrechtlichen Verfahren wurde im Jahr 2006 für den Fall der Übernahme ein entsprechendes Verfahren eingeführt. Durch solch ein Squeeze-Out-Verfahren wird dem wirtschaftlichen Bedürfnis nachgegangen, in bestimmten Konstellationen Minderheitsaktionäre aus der Gesellschaft zu drängen und dem Hauptaktionär die Erlangung der Alleinaktionärsstellung zu ermöglichen. Dies ist häufig in Konzerngesellschaften wünschenswert, bei denen nur ein relativ kleiner Kreis Minderheitsaktionäre vorhanden ist und ein Hauptaktionär schon nahezu 100 % der Anteile hält. Grund dafür ist, dass das Vorhandensein von Minderheitsaktionären die Konzernführung übermäßig belasten kann. Eine hundertprozentige Tochtergesellschaft ist vergleichsweise einfacher und kostengünstiger zu führen. Im Gegensatz dazu müssen bei einer Konzerngesellschaft mit Minderheitsaktionären bspw. die Interessen dieser Aktionäre berücksichtigt werden, es besteht ein großer formaler Aufwand – gerade hinsichtlich Mitwirkungsrechten und Schutzvorschriften der Minderheitsaktionäre - und die Gefahr vor Anfechtungsklagen der Minderheitsaktionäre, mit denen Beschlüsse blockiert werden können, ist immer gegenwärtig. Mit solchen Nachteilen muss ein (Haupt-)Aktionär normalerweise leben, wenn ein größerer Kreis anderer Aktionäre besteht. Gibt es allerdings nur ein recht kleiner Kreis an Minderheitsaktionäre, soll sich durch das Squeeze-Out-Verfahren der Hauptaktionär von diesen Nachteilen befreien können. Durch die Möglichkeit, „unliebsame“ Aktionäre zu verdrängen, wird somit der Kapitalmarkt effizienter gemacht. Neben der Erleichterung der Unternehmensführung soll durch die Einführung des Squeeze-Out-Verfahrens zudem eine Regelung geschaffen werden, durch die eine Angleichung an die Rechtssysteme der europäischen Nachbarstaaten vollzogen werden kann. Viele europäische Staaten verfügten bereits vor 2002 über gesetzliche Vorschriften zur Ausschließung von Minderheitsaktionären.