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Studienarbeit aus dem Jahr 2002 im Fachbereich BWL - Recht, Note: 1,7, Hochschule Aschaffenburg (Wirschaftswissenschaften), Sprache: Deutsch, Abstract: Obwohl die Buchungen bei den Reiseveranstaltern in diesem Jahr eher rückläufig sind und die ständigen Steigerungen der letzten Jahre nicht erreicht werden, sind die Deutschen immer noch Weltmeister im Verreisen. Doch die meisten Arbeitnehmer werden in ihrem wohlverdienten Sommerurlaub beim Sonnenbad am Strand nicht daran denken, dass dieses, heutzutage als Selbstverständlichkeit angesehene, Recht auf Erholung noch gar nicht so lange gesetzlich…mehr

Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2002 im Fachbereich BWL - Recht, Note: 1,7, Hochschule Aschaffenburg (Wirschaftswissenschaften), Sprache: Deutsch, Abstract: Obwohl die Buchungen bei den Reiseveranstaltern in diesem Jahr eher rückläufig sind und die ständigen Steigerungen der letzten Jahre nicht erreicht werden, sind die Deutschen immer noch Weltmeister im Verreisen. Doch die meisten Arbeitnehmer werden in ihrem wohlverdienten Sommerurlaub beim Sonnenbad am Strand nicht daran denken, dass dieses, heutzutage als Selbstverständlichkeit angesehene, Recht auf Erholung noch gar nicht so lange gesetzlich verankert ist. Die ersten Regelungen zum Urlaubsrecht gab es in den zwanziger Jahren in Tarifverträgen und Tarifordnungen. Davor hatten Arbeiter keinen Anspruch auf Urlaub, Angestellte erhielten gewöhnlich einige Tage. Nach 1945 erließen die Bundesländer jeweils eigene Gesetze zum Urlaub, da es vor Gründung der BRD im Jahre 1949 noch keine zentrale Gesetzgebungskompetenz gab. Die Gültigkeit dieser Gesetze war allerdings umstritten, da das Bundesarbeitsgericht an der Kompetenz der Länder zum Erlass der Urlaubsgesetze zweifelte. Um eine einheitliche und rechtssichere Regelung zu haben, erließ die BRD am 08.01.1963 das BUrlG. Vor dieser endgültigen Regelung wurde der Rechtsanspruch der Arbeitnehmer auf Urlaub u.a. mit der Fürsorgepflicht des Arbeitgebers [...]