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Diplomarbeit aus dem Jahr 2002 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 1,7, Fachhochschule für Wirtschaft Berlin (FB Wirtschaftswissenschaften), Sprache: Deutsch, Abstract: Im Bereich der Rechnungslegung haben sich durch die Globalisierung der Kapitalmärkte und die verstärkte Zunahme von Unternehmenszusammenschlüssen bedeutende Veränderungen ergeben. Sowohl die US-amerikanische Rechnungslegung (US-GAAP) als auch die International Accounting Standards (IAS) werden auf den internationalen Kapitalmärkten zunehmend als Rechnungslegungsstandards gefordert. So ist eine…mehr

Produktbeschreibung
Diplomarbeit aus dem Jahr 2002 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 1,7, Fachhochschule für Wirtschaft Berlin (FB Wirtschaftswissenschaften), Sprache: Deutsch, Abstract: Im Bereich der Rechnungslegung haben sich durch die Globalisierung der Kapitalmärkte und die verstärkte Zunahme von Unternehmenszusammenschlüssen bedeutende Veränderungen ergeben. Sowohl die US-amerikanische Rechnungslegung (US-GAAP) als auch die International Accounting Standards (IAS) werden auf den internationalen Kapitalmärkten zunehmend als Rechnungslegungsstandards gefordert. So ist eine Kapitalaufnahme an der größten und umsatzstärksten Börse der Welt - der New York Stock Exchange (NYSE) - nur möglich, wenn nach US-GAAP bilanziert und eine Berichterstattung nach den Vorschriften der Börsenaufsichtsbehörde Securities and Exchange Commission (SEC)vorgelegt wird.1 Für eine Notierung am Neuen Markt in Deutschland ist bereits heute eine Rechnungslegung nach US-GAAP oder IAS Voraussetzung.2 Bemerkenswert ist, daß für US-amerikanische Unternehmen keine Verpflichtung zur Offenlegung und Prüfung von Jahresabschlüssen besteht. Lediglich von börsennotierten Unternehmen verlangt die SEC die Prüfung und Publizität. Der Grundsatz der Transparenz und Vergleichbarkeit (fair presentation) überlagert das Vorsichtsprinzip, ist dabei aber nicht mit der deutschen Forderung nach einem den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage zu verwechseln. Im Unterschied zum deutschen Recht ist der Konzernabschluß der maßgebliche Abschluß in den USA, an dem sich auch die Ausschüttungsentscheidungen orientieren.3 1 Vgl. Haller, Axel, (2000), S. 3 f. 2 Vgl. Küting, Karlheinz, (2001), S. 7 3 Vgl. Förschle, Gerhard et al., (2001), S. 5 ff.