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Unterrichtsentwurf aus dem Jahr 2004 im Fachbereich Didaktik - BWL, Wirtschaftspädagogik, Note: 1,0, Universität Passau, Veranstaltung: Fachdidaktik/Methoden der Wirtschaftslehre für (Lehramt), Sprache: Deutsch, Abstract: Im Fach Betriebswirtschaftslehre/Rechnungswesen an bayrischen Realschulen sind die Grundlagen der Buchführung in der Stundentafel der Wahlpflichtfächergruppe II, IIIa und IIIb des Lehrplans vorgesehen. In der Wahlpflichtfächergruppe IIIb kann zwischen Informatik, Technisch Zeichnen und Betriebswirtschaftslehre/Rechnungswesen in der achten Klasse gewählt werden. Durch die…mehr

Produktbeschreibung
Unterrichtsentwurf aus dem Jahr 2004 im Fachbereich Didaktik - BWL, Wirtschaftspädagogik, Note: 1,0, Universität Passau, Veranstaltung: Fachdidaktik/Methoden der Wirtschaftslehre für (Lehramt), Sprache: Deutsch, Abstract: Im Fach Betriebswirtschaftslehre/Rechnungswesen an bayrischen Realschulen sind die Grundlagen der Buchführung in der Stundentafel der Wahlpflichtfächergruppe II, IIIa und IIIb des Lehrplans vorgesehen. In der Wahlpflichtfächergruppe IIIb kann zwischen Informatik, Technisch Zeichnen und Betriebswirtschaftslehre/Rechnungswesen in der achten Klasse gewählt werden. Durch die doppelte Buchführung soll den Schülern das Erfassen wirtschaftlicher Vorgänge im Unternehmen näher gebracht werden. In der Fächergruppe II steht dieses Thema bereits in der siebten Klasse, in den Fächergruppen IIIa und IIIb in der achten Jahrgangsstufe.1 Das Unterrichtsthema „Auflösung der Bilanz in Konten“ gehört zum Themenkomplex „Erfassen wirtschaftlicher Vorgänge im Unternehmen“2 für das ca. 30 Stunden veranschlagt sind. Durch diesen Themenkomplex kommen die Schüler zum ersten mal mit den Begriffen Inventar, Bilanz und Konten in Berührung. Die Jugendlichen sollen erfahren, „[...] dass die Buchführung an strenge logische und formale Regeln gebunden ist und konzentriertes, sorgfältiges Arbeiten verlangt.“3 Im ersten Teil der Unterrichtsvorbereitung sollen nun die Unterrichtsziele geklärt werden. Die Sachstruktur des Unterrichtsgegenstandes, die bildungstheoretische Begründung, die Individuallage der Schüler und die Festlegung der Lernziele sollen genauer untersucht werden. Die ersten drei Aspekte dienen zur Begründung der entgültigen Lernziele.