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Studienarbeit aus dem Jahr 2003 im Fachbereich BWL - Recht, Note: 1,3, Hochschule Bremerhaven (-), Veranstaltung: Arbeitsrecht, Sprache: Deutsch, Abstract: Das Arbeitsverhältnis ist ein Dauerschuldverhältnis, das nicht auf einen einmaligen Leistungsaustausch gerichtet ist, sondern bei dem Rechte und Pflichten auf bestimmte Dauer bestehen. Es endet daher erst, wenn ein Beendigungstatbestand eingreift. Keine Beendigungstatbestände sind: . Veräußerung des Betriebes . Tod des Arbeitgebers . Insolvenz des Arbeitgebers . Einberufung des Arbeitnehmers zum Wehr- oder Ersatzdienst…mehr

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Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2003 im Fachbereich BWL - Recht, Note: 1,3, Hochschule Bremerhaven (-), Veranstaltung: Arbeitsrecht, Sprache: Deutsch, Abstract: Das Arbeitsverhältnis ist ein Dauerschuldverhältnis, das nicht auf einen einmaligen Leistungsaustausch gerichtet ist, sondern bei dem Rechte und Pflichten auf bestimmte Dauer bestehen. Es endet daher erst, wenn ein Beendigungstatbestand eingreift. Keine Beendigungstatbestände sind: . Veräußerung des Betriebes . Tod des Arbeitgebers . Insolvenz des Arbeitgebers . Einberufung des Arbeitnehmers zum Wehr- oder Ersatzdienst Beendigungstatbestände sind: . Kündigung . Zeitablauf . Aufhebungsvertrag . Anfechtung . Tod des Arbeitnehmers Regelfall der Beendigung des Arbeitsverhältnisses ist die Kündigung. Dabei unterscheidet man zwischen der ordentlichen und der außerordentlichen Kündigung. Beide können sowohl vom Arbeitgeber als auch vom Arbeitnehmer erklärt werden. Die ordentliche Kündigung muß eine bestimmte Zeit vor der Beendigung des Arbeitsverhältnisses erklärt werden Kündigungsfrist). Die außerordentliche (fristlose) Kündigung beendet das Arbeitsverhältnis sofort mit der Kündigungserklärung, vorausgesetzt, die Kündigung ist wirksam. Die Länge der Kündigungsfrist kann geregelt sein im Gesetz, im Tarifvertrag oder im Arbeitsvertrag. Die Kündigungsfristen von Angestellten und Arbeitern sind gleich.

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