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Unterweisung / Unterweisungsentwurf aus dem Jahr 2012 im Fachbereich AdA Kaufmännische Berufe / Verwaltung, Note: 1,0, SRH Hochschule Heidelberg, Sprache: Deutsch, Abstract: § 3 Abs. 2 Nr. 2.4 der Verordnung über die Berufsausbildung zum Personaldienstleistungskaufmann vom 13. Februar 2008 sieht die Vermittlung von Kenntnissen bezüglich der Personalsachbearbeitung vor. Im Ausbildungsrahmenplan ist neben der Dokumentation von Arbeitsnachweisen, Fehlzeiten und Urlaubsplanung [lfd. Nummer 2.4 Buchstabe b)], der Erstellung von Entgeltabrechnungen [lfd. Nummer 2.4 Buchstabe c)], das Informieren der…mehr

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Produktbeschreibung
Unterweisung / Unterweisungsentwurf aus dem Jahr 2012 im Fachbereich AdA Kaufmännische Berufe / Verwaltung, Note: 1,0, SRH Hochschule Heidelberg, Sprache: Deutsch, Abstract: § 3 Abs. 2 Nr. 2.4 der Verordnung über die Berufsausbildung zum Personaldienstleistungskaufmann vom 13. Februar 2008 sieht die Vermittlung von Kenntnissen bezüglich der Personalsachbearbeitung vor. Im Ausbildungsrahmenplan ist neben der Dokumentation von Arbeitsnachweisen, Fehlzeiten und Urlaubsplanung [lfd. Nummer 2.4 Buchstabe b)], der Erstellung von Entgeltabrechnungen [lfd. Nummer 2.4 Buchstabe c)], das Informieren der Mitarbeiter über arbeits-, sozial- und steuerrechtliche Bedingungen [lfd. Nummer 2.4 Buchstabe d)] und das Führen von Personalstatistiken [lfd. Nummer 2.4 Buchstabe e)], auch das Führen von Personalakten gemäß nummer 2.4 Buchstabe a) als Lernziel genannt. Dieser Punkt ist Gegenstand der vorliegenden Unterweisung. Für die Umsetzung der Fertigkeiten und Kenntnisse ist ein Zeitraum von zwei bis vier Monaten im zweiten Halbjahr des ersten Ausbildungsjahr vorgesehen.

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