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Studienarbeit aus dem Jahr 2016 im Fachbereich VWL - Sonstiges, Note: 1,0, Albert-Ludwigs-Universität Freiburg, Sprache: Deutsch, Abstract: Diese Arbeit versucht adäquate Indikatoren zur Bewertung von Fiskalregeln und Finanzräten bzgl. der Effektivität bei der Begrenzung von Verschuldung herauszuarbeiten. Dabei wird wie folgt vorgegangen: Kapitel 2 handelt von den Fiskalregeln. Zuerst soll eine Definition sowie verschiedene Klassifizierungsversuche gegeben werden. Darauf folgen Erklärungsversuche, warum Fiskalregeln überhaupt notwendig sind. Kapitel 2.2 gibt dann Kriterien für die 'ideale…mehr

Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2016 im Fachbereich VWL - Sonstiges, Note: 1,0, Albert-Ludwigs-Universität Freiburg, Sprache: Deutsch, Abstract: Diese Arbeit versucht adäquate Indikatoren zur Bewertung von Fiskalregeln und Finanzräten bzgl. der Effektivität bei der Begrenzung von Verschuldung herauszuarbeiten. Dabei wird wie folgt vorgegangen: Kapitel 2 handelt von den Fiskalregeln. Zuerst soll eine Definition sowie verschiedene Klassifizierungsversuche gegeben werden. Darauf folgen Erklärungsversuche, warum Fiskalregeln überhaupt notwendig sind. Kapitel 2.2 gibt dann Kriterien für die 'ideale Fiskalregel'. Zuletzt werden empirische Arbeiten vorgestellt. Kapitel 3 zeigt verschiedene Aspekte bzgl. der Finanzräte. In Kapitel 4 wird ein kurzes Zwischenfazit gegeben, um die wichtigsten bis dahin erkannten Punkte. Der Stabilitätsrat wird schließlich in Kapitel 5 mit seinen Aufgaben und Organisationsstrukturen erst vorgestellt, um dann mithilfe ausgesuchter Indikatoren eine Bewertung zu versuchen. Der 1967 gegründete Finanzplanungsrat zur Budgetkontrolle ist aufgrund fehlender Durchsetzungskraft, mangelnder Information und seinem nur empfehlenden Charakter oft als 'zahnloser Tiger' bezeichnet worden. In den 2000ern entschied man sich folgerichtig für eine grundlegende Reform des Rates, war sich aber über dessen konkrete Ausgestaltung relativ uneinig. Die Bertelsmann-Stiftung verlangte etwa, dass die Mitglieder des Rates dem Bund und den Ländern 'Verschuldungskapazitäten' zuweisen dürfen, während dem damaligen Bundesfinanzminister Peer Steinbrück etwas abgemildert ein Verschuldungsfrühwarnsystem mit Sanktionsmöglichkeiten vorschwebte. Im August 2009 entschied man sich schließlich für die Einrichtung eines 'Stabilitätsrates'. Sieben Jahre später stellt sich nun die Frage, was sich tatsächlich verändert hat. Ist der Stabilitätsrat kein 'zahnloser Tiger' mehr? Hat sich der schwache Finanzplanungsrat nun zu einem durchschlagskräftigen und effektiven Finanzrat 'gemausert'? In diesem Zusammenhang stellt sich zudem die Aufgabe herauszufinden, was überhaupt Indikatoren für die Effektivität eines Finanzrates sein können. Um also den Stabilitätsrat adäquat bewerten zu können, muss zuvor geklärt werden, was dieser eigentlich tun soll. Geht man davon aus, dass es grundsätzlich um die Erhaltung der Haushaltsstabilität und damit auch um eine effektivere Begrenzung der Verschuldung geht, stehen ferner auch die Ausgestaltung von Fiskalregeln und ihre Beziehung zu den Finanzräten zur Debatte.