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Was geschieht während des zeitlichen Intervalls, in dem eine Rechtsnorm argumentativ erzeugt und zur Ausprägung gebracht wird? Welche Abläufe wirken zusammen, damit von einer gültigen Prozedur der Setzung einer Rechtsnorm gesprochen werden kann? Was geht zeitlich und inhaltlich vonstatten, wenn und sofern widerstreitende Argumente durch die Setzung einer Rechtsnorm vereint und überdies vereinheitlicht werden? Welche Vorgänge gehen typischerweise vonstatten, damit als Ergebnis des entsprechenden zeitlichen Prozesses von der gültigen Erzeugung einer Rechtsnorm gesprochen werden kann?Im Hinblick…mehr

Produktbeschreibung
Was geschieht während des zeitlichen Intervalls, in dem eine Rechtsnorm argumentativ erzeugt und zur Ausprägung gebracht wird? Welche Abläufe wirken zusammen, damit von einer gültigen Prozedur der Setzung einer Rechtsnorm gesprochen werden kann? Was geht zeitlich und inhaltlich vonstatten, wenn und sofern widerstreitende Argumente durch die Setzung einer Rechtsnorm vereint und überdies vereinheitlicht werden? Welche Vorgänge gehen typischerweise vonstatten, damit als Ergebnis des entsprechenden zeitlichen Prozesses von der gültigen Erzeugung einer Rechtsnorm gesprochen werden kann?Im Hinblick auf das rechtliche Entscheidungsargument, das Argumente und Argumentationsgänge bündelt und abschließt, wird transzendentalphilosophisch untersucht, wie es um diejenigen sprachlichen Gestaltungsbedingungen und Gestaltungsmöglichkeiten bestellt ist, die im Verlauf der Erzeugung einer Rechtsnorm mit unterschiedlicher ethischer Zeitstruktur zur Wirkung gelangen; vor allem die Begriffe "Wahrheit" und "Geltung" müssen dabei methodisch schlüssig gehandhabt werden, um vor dem Forum der Rechtsgemeinschaft wissenschaftlich bestehen zu können. Die Vorstellung, dass der Begriff des Entscheidungsarguments nach Maßgabe fest etablierter Allgemeinheit aufgefasst werden kann, wird aufzugeben sein; die rechtsphilosophische Erkenntnis, dass der sprachliche Prozess der Erzeugung einer Rechtsnorm vielmehr von der funktionalen Dynamik des (lediglich) verallgemeinerbaren Begriffs des Entscheidungsarguments geprägt ist, gewinnt Kontur. Im Zuge des subsumierenden Rechtshandelns sollte dieser besondere begriffliche Bauplan, der nachhaltige Wirkung insbesondere auf dem Feld der Geltungsethik zeitigt, berücksichtigt und auf verantwortliche Weise gestaltet werden.