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Die Untersuchung behandelt eine Reihe von Fragen, die nicht zuletzt durch den sog. Dieselskandal ins Zentrum kapitalmarktrechtlicher Diskussionen gerückt sind. Im Mittelpunkt steht die Frage, wann sich ein Emittent im Rahmen seiner Ad-hoc-Publizitätspflicht nach Art. 17 MAR und der zivilrechtlichen Haftung (§ 97 WpHG) zurechnen lassen muss, dass einzelne Organwalter oder Mitarbeiter des Unternehmens veröffentlichungspflichtige Insiderinformationen kennen oder kennen müssen. Untersucht wird auch, ob bzw. welche organisatorischen Anstrengungen der Emittent unternehmen muss, damit relevante…mehr

Produktbeschreibung
Die Untersuchung behandelt eine Reihe von Fragen, die nicht zuletzt durch den sog. Dieselskandal ins Zentrum kapitalmarktrechtlicher Diskussionen gerückt sind. Im Mittelpunkt steht die Frage, wann sich ein Emittent im Rahmen seiner Ad-hoc-Publizitätspflicht nach Art. 17 MAR und der zivilrechtlichen Haftung (§ 97 WpHG) zurechnen lassen muss, dass einzelne Organwalter oder Mitarbeiter des Unternehmens veröffentlichungspflichtige Insiderinformationen kennen oder kennen müssen. Untersucht wird auch, ob bzw. welche organisatorischen Anstrengungen der Emittent unternehmen muss, damit relevante Insiderinformationen betriebsintern erkannt und an die zuständige Stelle weitergeleitet werden, und wie mit Insiderinformationen umzugehen ist, die nicht beim Emittenten selbst, sondern innerhalb einer anderen Konzerngesellschaft entstehen. Gegenstand der Arbeit ist ferner die Frage, ob der Emittent und seine Unternehmensangehörigen dem Kapitalmarkt auch eigenes (strafbares) Fehlverhalten offenbaren müssen.
Autorenporträt
Christoph Breuer studierte Jura an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz. Die Erste Juristische Prüfung legte er 2013 ab. Zwischen 2013 und 2015 absolvierte Christoph Breuer das Referendariat mit Stationen bei der AHK für das südliche Afrika (Johannesburg) sowie einer Anwaltskanzlei in New York City. Nach dem Abschluss des zweiten Staatsexamens begann er 2016 seine Tätigkeit als wiss. Mitarbeiter und Doktorand am Lehrstuhl von Prof. Dr. Dirk A. Verse, M.Jur. (Oxford) in Mainz. Von 2019 bis 2020 war Christoph Breuer als Rechtsanwalt in einer internationalen Anwaltssozietät in Frankfurt a.M. tätig. Im Anschluss kehrte er als Mitarbeiter an den Lehrstuhl von Prof. Verse in Heidelberg zurück.