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Aktivistische Leerverkäufe verursachen nicht erst seit dem Wirtschaftskrimi »Wirecard« eine rege Diskussion in Literatur und Öffentlichkeit. Kritiker des Geschäftsmodells werfen den Akteuren regelmäßig vor, falsche Informationen zu streuen und so einen künstlichen Kursverfall zu verursachen. Dagegen verstehen sich die Leerverkäufer als Verfechter der Meinungsfreiheit, die Informationsasymmetrien am Kapitalmarkt abbauen und damit die Kapitalmarkteffizienz verbessern. Die Erfahrungen im Fall »Wirecard« verdeutlichen das Erfordernis eines unvoreingenommenen Standpunktes, den die Arbeit bei der…mehr

Produktbeschreibung
Aktivistische Leerverkäufe verursachen nicht erst seit dem Wirtschaftskrimi »Wirecard« eine rege Diskussion in Literatur und Öffentlichkeit. Kritiker des Geschäftsmodells werfen den Akteuren regelmäßig vor, falsche Informationen zu streuen und so einen künstlichen Kursverfall zu verursachen. Dagegen verstehen sich die Leerverkäufer als Verfechter der Meinungsfreiheit, die Informationsasymmetrien am Kapitalmarkt abbauen und damit die Kapitalmarkteffizienz verbessern. Die Erfahrungen im Fall »Wirecard« verdeutlichen das Erfordernis eines unvoreingenommenen Standpunktes, den die Arbeit bei der Untersuchung der gegenwärtigen rechtlichen Rahmenbedingungen aktivistischer Leerverkäufe einnimmt. Ausgangspunkt ist dabei die ökonomische Bewertung von aktivistischen Leerverkäufen. Auf dieser Bewertung basierend werden die normativen Grenzen herausgearbeitet, um so zu überprüfen, inwieweit diese gesetzlichen Regelungen mit den ökonomischen Überlegungen übereinstimmen. Durch diese Vorgehensweise soll eine Abgrenzung zwischen den positiven und negativen Erscheinungsformen eines aktivistischen Leerverkaufs anhand der rechtlichen Instrumente ermöglicht werden.
Autorenporträt
Alexander Brak studierte von 2011-2016 Rechtswissenschaften an der Universität Osnabrück. Nach zwischenzeitlicher Tätigkeit als wissenschaftlicher Mitarbeiter in einer internationalen Wirtschaftskanzlei in Düsseldorf absolvierte er von 2017-2018 einen Masterstudiengang an der Loyola University Chicago School of Law und schloss diesen mit einem Master of Laws (LL.M.) ab. Im Anschluss an diesen Auslandsaufenthalt arbeitete er promotionsbegleitend als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Unternehmens- und Wirtschaftsrecht der Universität Osnabrück. Seit 2020 befindet er sich im Referendariat im Bezirk des Oberlandesgerichtes Oldenburg mit Stationen in Osnabrück, Düsseldorf und Oldenburg.