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Die Arbeit untersucht Wettbewerbsverbote im Handelsrecht mit einem besonderen Schwerpunkt auf den gesetzlichen Wettbewerbsverboten gewerblicher Absatzmittler. Zentrale These der Arbeit ist, dass neben dem Handlungsgehilfen (§ 60 Abs. 1 HGB) auch Handelsvertreter, Vertragshändler, Franchisenehmer und Kommissionsagenten einem gesetzlichen Wettbewerbsverbot auf Grundlage des § 241 Abs. 2 BGB unterliegen. Zum Schutz der Interessen produzierender Unternehmen ist es dem Autor zufolge absatzmittelnden Gewerbetreibenden bereits kraft Gesetzes verwehrt, eigene oder fremde Konkurrenzprodukte zu…mehr

Produktbeschreibung
Die Arbeit untersucht Wettbewerbsverbote im Handelsrecht mit einem besonderen Schwerpunkt auf den gesetzlichen Wettbewerbsverboten gewerblicher Absatzmittler. Zentrale These der Arbeit ist, dass neben dem Handlungsgehilfen (§ 60 Abs. 1 HGB) auch Handelsvertreter, Vertragshändler, Franchisenehmer und Kommissionsagenten einem gesetzlichen Wettbewerbsverbot auf Grundlage des § 241 Abs. 2 BGB unterliegen. Zum Schutz der Interessen produzierender Unternehmen ist es dem Autor zufolge absatzmittelnden Gewerbetreibenden bereits kraft Gesetzes verwehrt, eigene oder fremde Konkurrenzprodukte zu vertreiben. Die Arbeit systematisiert die verschiedenen Vertriebsformen und arbeitet so Gemeinsamkeiten und Unterschiede heraus. Umfassend wird das in diesem Zusammenhang bislang kaum beachtete Spannungsverhältnis zwischen Wettbewerbsverboten und Berufsfreiheit des Absatzmittlers (Art. 12 GG) erörtert. Ergänzt wird die Analyse durch eine Vereinbarkeitsprüfung von Wettbewerbsverboten mit dem Kartellrecht.
Autorenporträt
Gabriel Jakob studierte Rechtswissenschaften an der Eberhard-Karls-Universität Tübingen und der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg mit Schwerpunkt im Handels- und Gesellschaftsrecht. Er verbrachte einen Studienaufenthalt an der Koç-University Istanbul (Türkei) und legte im Sommer 2019 die Erste Juristische Staatsprüfung ab. Seitdem ist er als wissenschaftlicher Mitarbeiter in einer überregionalen Kanzlei tätig. Im Frühjahr 2021 wurde er durch die Universität Freiburg promoviert. Seit April 2021 ist er Rechtsreferendar am Landgericht Freiburg.