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Die Entscheidung des British Airways-Falls (EuGH, Rs. C-95/04) aktualisiert die Frage, ob das Recht des Behinderungsmissbrauches des Artikels 82 EGV als per se- oder rule-of-reason-Regeln dargestellt werden soll. Wie schafft man ein Rechtssystem im Rahmen des Art.82 EGV in dem Einzelfallgerechtigkeit und gerichtliche Verwaltbarkeit optimiert sind? Besteht zwischen der Wirtschaft und der Rechtssicherheit hier ein Konflikt? Die Arbeit behauptet, dass die BA-Rechtsprechung im System der ordoliberalen Schule verstanden werden muss. Durch die Lenkung an ordoliberalistischen Grundtheorien könnte die…mehr

Produktbeschreibung
Die Entscheidung des British Airways-Falls (EuGH, Rs. C-95/04) aktualisiert die Frage, ob das Recht des Behinderungsmissbrauches des Artikels 82 EGV als per se- oder rule-of-reason-Regeln dargestellt werden soll. Wie schafft man ein Rechtssystem im Rahmen des Art.82 EGV in dem Einzelfallgerechtigkeit und gerichtliche Verwaltbarkeit optimiert sind? Besteht zwischen der Wirtschaft und der Rechtssicherheit hier ein Konflikt? Die Arbeit behauptet, dass die BA-Rechtsprechung im System der ordoliberalen Schule verstanden werden muss. Durch die Lenkung an ordoliberalistischen Grundtheorien könnte die Rechtsprechung systemtheoretisch eingeschätzt werden. Das Ergebnis der BA-Rechtsprechung bleibt jedoch bedenklich und es fehlt die wirtschaftliche Unterstützung. Die Arbeit setzt sich daher mit den Einzelprämissen der Rechtsprechung kritisch auseinander. Eine bessere Symbiose zwischen Wettbewerbsrecht und Wirtschaftsrecht wird verlangt. Obwohl das Diskussionspapier (2005) und der Mitteilung der Kommission über den Behinderungsmissbrauch (2009) wohl in die richtige Richtung gehen, werfen Sie doch neue klärungsbedürftige Probleme auf.
Autorenporträt
Svein Terje Tveit war zwischen 2007-09 beim Thommessen Kanzlei (Oslo) wo er vorwiegend im Bereich Wettbewerbsrecht arbeitetete. Herr Tveit studierte an der Universität von Bergen und erwarb 2 Magistergraden an der King s College London und an der Universität Heidelberg. Herr Tveit ist als Richter am Stavanger Amtsgericht, Norwegen, tätig.