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Die Dienstordnung für Notarinnen und Notare ist integraler Bestandteil des notariellen Berufs- und Verfahrensrechts. Wesentliche Teile der DONot sind nun in der NotAktVV geregelt, insbesondere zur Führung der Akten, Bücher und Verzeichnisse. In der Folge ist zum 01.01.2022 eine komplett neugefasste Dienstordnung in Kraft getreten. Die fehlerlose Anwendung beider Vorschriften vermeidet Pflichtverletzungen, Haftungsrisiken und dienstrechtliche Konsequenzen. Weiterhin enthalten ist der bewährte Praxisteil zum Kostenrecht.
Das Werk richtet sich an die Notar:innen selbst, an ihre
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Produktbeschreibung
Die Dienstordnung für Notarinnen und Notare ist integraler Bestandteil des notariellen Berufs- und Verfahrensrechts. Wesentliche Teile der DONot sind nun in der NotAktVV geregelt, insbesondere zur Führung der Akten, Bücher und Verzeichnisse. In der Folge ist zum 01.01.2022 eine komplett neugefasste Dienstordnung in Kraft getreten. Die fehlerlose Anwendung beider Vorschriften vermeidet Pflichtverletzungen, Haftungsrisiken und dienstrechtliche Konsequenzen. Weiterhin enthalten ist der bewährte Praxisteil zum Kostenrecht.

Das Werk richtet sich an die Notar:innen selbst, an ihre Mitarbeiter:innen, an die Revisor:innen, die die Richtigkeit der notariellen Amtsführung regelmäßig prüfen, sowie letztlich die Gerichte, die in Streitfragen entscheiden.

NEU in der 15. Auflage:
Kommentierung der neuen und bereits zweimal geänderten DONotEinarbeitung der durch die Neufassung der DONot bedingten Änderungen der NotAktVVEinführung der neuen §§ 54-66 NotAktVV zumelektronischen RechtsverkehrOnline-Verfahren im NotariatBarzahlungsverbot bei Immobiliengeschäften

Begründer:

Prof. Dr. Helmut Weingärtner, Vors. Richter am LG a.D., Hamm

Autor:innen:

Matthias Frohn, Notar, Potsdam; Dr. Sebastian Löffler, Notar, Nürnberg; Klaus Sommerfeldt, Dipl.-Rechtspfleger, Bezirksrevisor a.D.; Melanie Sommerfeldt, Dipl.-Rechtspflegerin, Bezirksrevisorin am LG Bielefeld; Stefan Ulrich, Vors. Richter am LG Duisburg.

Aus den Besprechungen der Vorauflage:
»Jeder, der sich mit der DONot a.F. und mit den neuen Vorschriften der NotAktVV befassen muss, wird mit Gewinn zu dieser Neuauflage des jetzt noch breiter aufgestellten Kommentars greifen.«
Joachim Blaeschke, Präsident des LG a.D., Ober-Ramstadt, DNotZ 8/2022