Shuai Wang
Broschiertes Buch

Wann liegt die Interzedenteneigenschaft i.S.d. § 25c KSchG vor?

Am Beispiel der OGH-Entscheidung 1 Ob 31/09d

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Studienarbeit aus dem Jahr 2010 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht, Note: 1, Wirtschaftsuniversität Wien (Institut für Zivil- und Unternehmensrecht), Sprache: Deutsch, Abstract: In der Entscheidung vom 20. 10. 19991 hatte der OGH erstmals mit den §§ 25c und 25d KSchG auseinandergesetzt. Damalige Auseinandersetzung hingegen beschränkte sich nur aufden Verweis auf die wortwörtlich abgedruckten Ausführungen und der OGH erwähnte nicht, dass eine Verletzung der Aufklärungspflicht nach § 25c KSchG zu einem Haltungsentfall des...