Verträge zu Rechten Dritter, insbesondere auf den Todesfall, mit einem englischen Versprechensempfänger.
Annette Vogt
Broschiertes Buch

Verträge zu Rechten Dritter, insbesondere auf den Todesfall, mit einem englischen Versprechensempfänger.

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Der Vertrag zu Rechten Dritter eröffnet dem deutschen Kunden ("Versprechensempfänger") die Möglichkeit, durch formlose Vereinbarung mit dem Kreditinstitut die Einlagen auf seinem Spar- oder Girokonto, Wertpapiere, insbesondere Sparbriefe, oder sein gesamtes Wertpapierdepot einem bezeichneten Dritten zuzuwenden. Je nach Inhalt der Vereinbarung wird der Dritte ohne Beachtung erbrechtlicher Formvorschriften Inhaber der Vermögenswerte. Aufgrund zahlreicher Anfragen aus der Praxis war es Ziel dieser Untersuchung, herauszufinden, ob solche Verträge auch mit englischen Kunden wirksam abgeschloss...
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