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The point of origin for this work is the question: to which extent the â??universal succession by virtue of the transactionâ? can be made useful for the business transation. The organizational possibilities made possible by the German Reorganization of Companies Act 1994 - and on a legally comparative level, the Swiss Merger Act 2003 and the Austrian Companies Code 2007 - prompted this examination.
Den Ausgangspunkt der Arbeit bildet die Frage, in welchem Umfang die "Universalsukzession kraft Rechtsgeschäft" für den Unternehmensverkehr nutzbar gemacht werden kann. Aktueller Anlass der
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Produktbeschreibung
The point of origin for this work is the question: to which extent the â??universal succession by virtue of the transactionâ? can be made useful for the business transation. The organizational possibilities made possible by the German Reorganization of Companies Act 1994 - and on a legally comparative level, the Swiss Merger Act 2003 and the Austrian Companies Code 2007 - prompted this examination.
Den Ausgangspunkt der Arbeit bildet die Frage, in welchem Umfang die "Universalsukzession kraft Rechtsgeschäft" für den Unternehmensverkehr nutzbar gemacht werden kann. Aktueller Anlass der Untersuchung sind die durch das deutsche Umwandlungsgesetz von 1994 - sowie auf rechtsvergleichender Ebene das Schweizer Fusionsgesetz aus dem Jahre 2003 und das österreichische Unternehmensgesetzbuch aus dem Jahre 2007 - eröffneten Gestaltungsmöglichkeiten.Unter Berücksichtigung des Systems der Verfügungsgeschäfte nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch, wird der Versuch einer Gesamtdarstellung sämtlicher universalsukzessiver Übertragungstatbestände unternommen. Dabei wird die Möglichkeit aufgezeigt, die handelsrechtlichen Vorschriften der §§ 25 ff. HGB als Pendant zu den umwandlungsrechtlichen Instituten der Spaltung und Vermögensübertragung aufzufassen.Einen weiteren Schwerpunkt bilden ferner die Auswirkungen auf den Bereich des Schuldrechts. Auf der Grundlage der verschiedenen universalsukzessiven Übertragungstatbestände können Schuldverhältnisse grundsätzlich frei, d.h. ohne Zustimmung des betroffenen Vertragspartners, übertragen werden. Nachgegangen wird den Grenzen einer solchen "freien" Übertragbarkeit, der Funktion der Spaltungshaftung, wie auch den möglichen leistungsstörungsrechtlichen Implikationen einer Rechtsübertragung im Wege der Universalsukzession.
Autorenporträt
Johannes W. Flume, Universität zu Köln.
Rezensionen
"Deshalb macht die Lektüre dieser [...] flüssig und verständlich geschriebenen Dissertation Freude; sie bringt den Leser und mit ihm die Rechtswissenschaft gedanklich voran, wiederholt nicht das Altbekannte, sondern zeigt neue Wege auf."Georg Bittner in: ZHR - Zeitschrift für das gesamte Handelsrecht und Wirtschaftsrecht 174/2010