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Masterarbeit aus dem Jahr 2019 im Fachbereich Philosophie - Theoretische (Erkenntnis, Wissenschaft, Logik, Sprache), Note: 1,1, FernUniversität Hagen (Institut für Philosophie), Sprache: Deutsch, Abstract: In dieser Arbeit soll die Frage beantwortet werden, ob menschliche Handlungen angemessen durch Ursachen oder durch Gründe erklärt werden können. Die anti-kausalistische Position ¿ ausgehend von Wittgenstein und weiterentwickelt von Autoren wie Anscombe, von Wright oder Melden - geht davon aus, dass Handlungen rational begründet und nicht kausal erklärt werden können. Wenn man sagt, jemand…mehr

Produktbeschreibung
Masterarbeit aus dem Jahr 2019 im Fachbereich Philosophie - Theoretische (Erkenntnis, Wissenschaft, Logik, Sprache), Note: 1,1, FernUniversität Hagen (Institut für Philosophie), Sprache: Deutsch, Abstract: In dieser Arbeit soll die Frage beantwortet werden, ob menschliche Handlungen angemessen durch Ursachen oder durch Gründe erklärt werden können. Die anti-kausalistische Position ¿ ausgehend von Wittgenstein und weiterentwickelt von Autoren wie Anscombe, von Wright oder Melden - geht davon aus, dass Handlungen rational begründet und nicht kausal erklärt werden können. Wenn man sagt, jemand habe etwas getan, weil er es tun wollte oder weil er es beabsichtigte, liefert man keine Kausalerklärung seiner Handlung anhand eines geistigen Aktes oder Ereignisses, vielmehr charakterisiert man sein Verhalten als Handlung und somit als etwas, hinsichtlich dessen die Frage nach Gründen Sinn ergibt, im Gegensatz zu einer unwillkürlichen Handlung (z.B. ein Kniereflex), die man rein kausal angemessen erklären kann. Mit Handlungen einhergehende Körperbewegungen mögen neuronal verursacht sein, diese Ursachen leisten aber keinen Beitrag zu einer Handlungserklärung durch Gründe. Gründe-Erklärungen wollen nicht verständlich machen, warum sich der Körper einer Person bewegt hat, sondern zu welchem Zweck und mit welchem Ziel ein Akteur seinen Körper bewegt hat. Im Unterschied zu kausalistischen Auffassungen gehen Gründe-Erklärungen zudem davon aus, dass für Handlungserklärungen ein normatives Moment unverzichtbar ist, das sich nicht kausal-theoretisch uminterpretieren lässt.