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Die Arbeit befasst sich mit den Unionszielen im Allgemeinen und dem Unionsziel der Sportförderung im Besonderen. Der Autor verleiht Unionszielen rechtliche Konturen, indem er sich ihnen mit Normkategorien der deutschen Staatslehre annähert und sie in Parallelität zu Staatszielen setzt. Dabei weist er ihre materiellrechtliche Verbindung und funktionale Äquivalenz nach. Das Unionsziel der Sportförderung ist durch den sogenannten "Reformvertrag" in das Europäische Verfassungsrecht aufgenommen worden und erweist sich für die Untersuchung als ideales Instrumentarium. Es steht im Wesentlichen im…mehr

Produktbeschreibung
Die Arbeit befasst sich mit den Unionszielen im Allgemeinen und dem Unionsziel der Sportförderung im Besonderen. Der Autor verleiht Unionszielen rechtliche Konturen, indem er sich ihnen mit Normkategorien der deutschen Staatslehre annähert und sie in Parallelität zu Staatszielen setzt. Dabei weist er ihre materiellrechtliche Verbindung und funktionale Äquivalenz nach. Das Unionsziel der Sportförderung ist durch den sogenannten "Reformvertrag" in das Europäische Verfassungsrecht aufgenommen worden und erweist sich für die Untersuchung als ideales Instrumentarium. Es steht im Wesentlichen im Lichte der Dopingbekämpfung und betrifft damit das gegenwärtig bedeutsamste sportpolitische Thema. Die Arbeit stellt dar, welche Maßnahmen der Union möglich sind, wie die Autonomie des Sports gewährleistet werden soll und welche Kompetenzen der nationalen Ebene zur Sportförderung verbleiben. Zugleich verdeutlicht die Arbeit, dass ein Unionsziel der Sportförderung künftig die Stellung der Sportverbände im Anwendungsbereich der Grundfreiheiten verbessern kann. Nicht zuletzt erweist sich das Unionsziel der Sportförderung als ein Impulsgeber für ein Staatsziel der Sportförderung.
Autorenporträt
Der Autor: Florian Wiesner, geboren 1979 in Bonn, studierte Jura an der Bucerius Law School in Hamburg (LL.B.) und der Washington University in St. Louis (USA). Das Studium zum Master of Laws (LL.M.) absolvierte er an der University of Cambridge, Trinity Hall (GB). Der Autor ist zur Zeit Rechtsreferendar in Hamburg.