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Der § 2b UStG bedeutet eine der größten Änderung in der Umsatzbesteuerung der juristischen Personen des öffentlichen Rechtes jemals. Dieses Buch setzt sich mit den Herausforderungen dieser Gesetzesänderung auseinander, die insbesondere auf Kreise, Städte und Gemeinden ab dem 01.01.2023 zugekommen sind. Aber auch für Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter anderer öffentlichen Verwaltungen ist das Buch ein zuverlässiger Begleiter, mit dem Sie die vielen Praxisherausforderungen seit dem 01.01.2023 bewältigen und sich auf vor Gericht durch seine Zitierfähigkeit behaupten können.
Inhalte: Grundlagen
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Produktbeschreibung
Der § 2b UStG bedeutet eine der größten Änderung in der Umsatzbesteuerung der juristischen Personen des öffentlichen Rechtes jemals. Dieses Buch setzt sich mit den Herausforderungen dieser Gesetzesänderung auseinander, die insbesondere auf Kreise, Städte und Gemeinden ab dem 01.01.2023 zugekommen sind. Aber auch für Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter anderer öffentlichen Verwaltungen ist das Buch ein zuverlässiger Begleiter, mit dem Sie die vielen Praxisherausforderungen seit dem 01.01.2023 bewältigen und sich auf vor Gericht durch seine Zitierfähigkeit behaupten können.

Inhalte:
Grundlagen des Umsatzsteuerrechts und der Besteuerung der öffentlichen HandUnternehmereigenschaft nach § 2 Abs. 3 UStG a. F. und § 2b UStG seit dem 01.01.2023Vorsteuerabzug der juristischen Personen des öffentlichen RechtsUmfangreiche Fallsammlung der wichtigsten PraxisfälleNeu in der 3. Auflage: Ausführungen zur umsatzsteuerlichen Organschaft, zur Friedhofsverwaltung und zu Kurbetrieben, die aktuelle Rechtsprechung, Einarbeitung der aktuellen Verwaltungsauffassung und Literaturmeinungen
Digitale Extras:
Anweisungen der FinanzverwaltungGesetzePrüfschemataÜbersichten
Autorenporträt
Christian Trost Christian Trost ist Diplom-Betriebswirt (FH) und Steuerberater sowie Geschäftsführer der BDO Concunia GmbH. Er leitet bei der BDO Concunia GmbH die Steuerabteilung für die öffentliche Hand und berät mit seinem Team bundesweit Gemeinden, Städte und Landkreise in Steuerfragen sowie bei der Umsetzung von Tax Compliance Management Systemen (TCMS). Außerdem ist er Fachautor und Dozent für Seminare.  Matthias Menebröcker Matthias Menebröcker ist als Diplom-Jurist und Steuerberater für die Concunia Unternehmensgruppe tätig. Er ist Fachautor und beschäftigt sich schwerpunktmäßig mit der Besteuerung der öffentlichen Hand.