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Studienarbeit aus dem Jahr 2012 im Fachbereich Politik - Thema: Völkerrecht und Menschenrechte, Note: 2,0, Justus-Liebig-Universität Gießen (Institut für Politikwissenschaft), Veranstaltung: Einführung in die Organisation des Europarats, Sprache: Deutsch, Abstract: Diese Arbeit beschäftigt sich mit der Debatte um eine mögliche Relativierung des absoluten Folterverbots im Rechtsstaat durch eine diskutierte Einführung der Rettungsfolter in Ausnahmefällen. In Zeiten des internationalen Terrorismus und Fällen von Geiselnahmen, bei denen das Leben unschuldiger Menschen bedroht ist, kommen im…mehr

Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2012 im Fachbereich Politik - Thema: Völkerrecht und Menschenrechte, Note: 2,0, Justus-Liebig-Universität Gießen (Institut für Politikwissenschaft), Veranstaltung: Einführung in die Organisation des Europarats, Sprache: Deutsch, Abstract: Diese Arbeit beschäftigt sich mit der Debatte um eine mögliche Relativierung des absoluten Folterverbots im Rechtsstaat durch eine diskutierte Einführung der Rettungsfolter in Ausnahmefällen. In Zeiten des internationalen Terrorismus und Fällen von Geiselnahmen, bei denen das Leben unschuldiger Menschen bedroht ist, kommen im modernen Rechtsstaat Forderungen nach einer möglichen Relativierung oder Aufweichung des absoluten Folterverbots von Tätern in bestimmten Einzelfällen auf. Durch die dem Täter der Entführung eines elfjährigen Jungen angedrohte Folter des Frankfurter Polizeipräsident Wolfgang Daschner zum Erfahren des Aufenthaltsortes des Entführten entzündete sich eine Debatte um das Tabu Folter im Rechtsstaat. Daschner und seine Kollegen befanden sich damals zweifelsohne in einem moralischen Dilemma. Was für rechtliche Möglichkeiten hätte es gegeben, dem schweigenden Täter den Aufenthaltsort des Jungen zu entlocken? Hätten diese ausgereicht oder waren diese bereits gänzlich ausgeschöpft? Hätte die Polizei den Aufenthaltsort des Jungen erfahren können, ohne dem Täter körperlichen Zwang anzudrohen? Folglich stand der damalige Polizeipräsident unter einem extremen moralischen Druck und Handlungs- Entscheidungsdruck, da es letztlich um das Leben eines Kindes ging. Legitimiert diese "Ausnahmesituation" moralisch und rechtlich die Androhung körperlichen Zwangs?Ein ähnliches Szenario wäre auch mit terroristischem Hintergrund denkbar, zum Beispiel, wenn ein Terrorist Geiseln festhält oder eine Bombe versteckt, mit dem Potenzial, möglicherweise hunderte Menschen zu ermorden. Aktuelle Ereignisse in den Gefängnissen des Europarats-Mitglieds Georgien veranlassen zudem zur Sorge um die rechtsstaatliche Praxis mancher europäischen Staaten. Videos aus einem georgischen Gefängnis zeigen, wie wehrlose Häftlinge scheinbar systematisch von Wärtern gefoltert und vergewaltigt werden. (Tagesschau.de vom 20.09.2012)