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Studienarbeit aus dem Jahr 2013 im Fachbereich Politik - Region: USA, Note: 1,0, Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg, Sprache: Deutsch, Abstract: Thema der vorliegenden Arbeit soll der Folterdiskurs der USA sein, sprich, welche Argumente öffentlich angebracht werden, um entweder die Relativierung der Folter im "Sonderfall" War on Terror zu legitimieren oder abzulehnen. Dazu ist die Arbeit folgender Maßen untergliedert: Zunächst werden die völker- und menschenrechtlichen Grundlagen zum Folterverbot und wie diese Folter definieren genannt. Daran anschließend werden im Überblick die…mehr

Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2013 im Fachbereich Politik - Region: USA, Note: 1,0, Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg, Sprache: Deutsch, Abstract: Thema der vorliegenden Arbeit soll der Folterdiskurs der USA sein, sprich, welche Argumente öffentlich angebracht werden, um entweder die Relativierung der Folter im "Sonderfall" War on Terror zu legitimieren oder abzulehnen. Dazu ist die Arbeit folgender Maßen untergliedert: Zunächst werden die völker- und menschenrechtlichen Grundlagen zum Folterverbot und wie diese Folter definieren genannt. Daran anschließend werden im Überblick die Foltermaßnahmen der USA gegen mutmaßliche Terroristen beleuchtet, um festzustellen, ob es sich überhaupt um Folter handelt und wenn ja, in welchem Ausmaß. Im darauf folgenden Hauptteil werden erst die verschiedenen Argumente, die für oder gegen eine Relativierung der Folter angebracht werden, erläutert, analysiert und ihren Argumentationsebenen und -ansätzen entsprechend geordnet. Darauf aufbauend werden im Detail die Darlegungen, dass es sich bei islamistischen, international agierenden Terroristen, wie Mitglieder der Al Qaida, die die Anschläge auf das World Trade Center verübten, um Unlawful Enemy Combatants handelt, für die keine Menschenrechte mehr gelten würden, als Relativierungsargument und die kategorische Ablehnung der Folter mit Verweis auf die Menschenwürde verglichen, anhand der Faktoren Völkerrecht, Ethik und politische Praxis. Gewählt wurden diese beiden Argumente, weil es sich bei ihnen, um die kategorischsten respektive weitreichendsten handelt und sie sich diametral entgegenstehen. Ein Fazit rundet das Ganze ab.