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Der Anteil bundesdeutscher Minderjahriger, der jugendamtliche MafJnahmen in Form der "Offentlichen Erziehung", d. h. der "Erziehungsbeistandschaft", "Freiwilli gen Erziehungshilfe" und "Fiirsorgeerziehung", in Anspruch nimmt, betrug 1963 etwa 0 0 0,4 /0 und 1973 etwa 0,2 /0 (nach Erhebungen vom Statistischen Bundesamt iiber Offentliche JugendhiIfe). Der Anteil bundesdeutscher Minderjahriger, der sonder schulischer MafJnahmen in Form der Beschulung durch Sondereinrichtungen fiir Ver % haltensgestorte bedarf, wurde 1973 mit 1-2 angegeben (nach einem Gutachten von 0 SANDER). Das sind…mehr

Produktbeschreibung
Der Anteil bundesdeutscher Minderjahriger, der jugendamtliche MafJnahmen in Form der "Offentlichen Erziehung", d. h. der "Erziehungsbeistandschaft", "Freiwilli gen Erziehungshilfe" und "Fiirsorgeerziehung", in Anspruch nimmt, betrug 1963 etwa 0 0 0,4 /0 und 1973 etwa 0,2 /0 (nach Erhebungen vom Statistischen Bundesamt iiber Offentliche JugendhiIfe). Der Anteil bundesdeutscher Minderjahriger, der sonder schulischer MafJnahmen in Form der Beschulung durch Sondereinrichtungen fiir Ver % haltensgestorte bedarf, wurde 1973 mit 1-2 angegeben (nach einem Gutachten von 0 SANDER). Das sind bemerkenswerte Zahlen: Ein Prozentsatz von 0,4 /0 entspricht dem Bevolkerungsanteil an Epileptikern (SELBACH, FRIEDEL), ein Prozentsatz von 1-2010 dem Bevolkerungsanteil an Schizophrenen (BLEULER, BENEDETTI). Es fragt sich, was hinter diesen Zahlen steht. Die zitierten jugendamtlichen und sonderschulischen MaBnahmen sind zumeist Reaktionen auf einen Notstand, der mit dem Begriff " Verwahrlosung" umschrieben wird. Wahrend seine genaue Definition, wie sich zeigen wird, Schwierigkeiten bereitet, ist seine ungefahre Bedeutung gelaufig: Ver wahrlosung meint viele und verschiedene Weisen des Ungeniigens und Versagens, vor aHem ein soziales Ungeniigen und Versagen, d. h. bei Kindern und Jugend lichen - jedenfaHs zum Teil - den weiten Bereich der Verhaltensstorungen von den "Erziehungsschwierigkeiten" bis zur "Jugendkriminalitat". Es handelt sich also urn ein psychopathologisches Phanomen und offenbar urn ein relativ haufiges psycho pathologisches Phanomen. Urn so mehr muB es iiberraschen, daB die Verwahrlosung in der Psychopathologie nicht jene Beachtung gefunden hat, die ihre erhebliche Ver breitung und Sozialgefahrlichkeit beanspruchen. In psydtiatrisdten Lehrbiidtern, jedenfalls in deutsdtspradtigen psydtiatrisdten Lehr biidtern, wird die Verwahrlosung haufig kaum erwahnt. Das gilt selbst fiir die .