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Bachelorarbeit aus dem Jahr 2017 im Fachbereich Jura - Steuerrecht, Note: 1,8, FOM Essen, Hochschule für Oekonomie & Management gemeinnützige GmbH, Hochschulleitung Essen früher Fachhochschule, Sprache: Deutsch, Abstract: Diese Bachelorarbeit befasst sich mit den steuerlichen Vor- und Nachteilen der Verwaltung von Immobilien in den Organisationsformen privater Bereich (natürliche Personen) und vermögensverwaltende Kapitalgesellschaft. Beispiele für Letzteres sind die vermögensverwaltende GmbH oder vermögensverwaltende Immobiliengesellschaft. Die Arbeit gibt so einen Einblick in den…mehr

Produktbeschreibung
Bachelorarbeit aus dem Jahr 2017 im Fachbereich Jura - Steuerrecht, Note: 1,8, FOM Essen, Hochschule für Oekonomie & Management gemeinnützige GmbH, Hochschulleitung Essen früher Fachhochschule, Sprache: Deutsch, Abstract: Diese Bachelorarbeit befasst sich mit den steuerlichen Vor- und Nachteilen der Verwaltung von Immobilien in den Organisationsformen privater Bereich (natürliche Personen) und vermögensverwaltende Kapitalgesellschaft. Beispiele für Letzteres sind die vermögensverwaltende GmbH oder vermögensverwaltende Immobiliengesellschaft. Die Arbeit gibt so einen Einblick in den Gestaltungsspielraum der Versteuerung von Vermietungseinkünften.Sie untersucht die Frage, wie eine optimale steuerliche Behandlung der Verwaltung von Immobilien erreicht werden kann und wann die Gründung einer vermögensverwaltenden Kapitalgesellschaft vorteilhaft sein kann. Entstehen über einen längeren Zeitraum Überschüsse aus der Vermietung und Verpachtung von Objekten, unterliegen diese im privatenBereich der Einkommensteuer mit einem Steuersatz von bis zu 42%.Erzielt eine vermögensverwaltende Kapitalgesellschaft einen gleich hohen Gewinn, entsteht eine steuerliche Belastung durch Körperschaftsteuer und Solidaritätszuschlag von insgesamt 15,825%. Unterliegt dieser Gewinn dabei den gewerbesteuerlichen Befreiungsvorschriften, fällt darüber hinaus keine weitere steuerliche Belastung an.Die gesamtsteuerliche Belastung der vermögensverwaltenden GmbH klingt unter Optimierungsgesichtspunkten zunächst überzeugend. Soll der Gewinn aber an die Anteilseigner ausgeschüttet werden, damit diese als natürliche Personen darüber verfügen können, ist noch die Abgeltungsteuer in Höhe von 25% zuzüglich 5,5% Solidaritätszuschlag einzubehalten. Das erhöht die steuerliche Belastung.Die Frage ist also, ob die Besteuerung im privaten Bereich oder in der vermögensverwaltenden Kapitalgesellschaft zu einer günstigeren Gesamtversteuerung und dadurch zu einer geringeren Zahllast an den Fiskus führt.