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Sprachassistenten und Künstliche Intelligenz sind aus dem modernen Leben und dem Marketing vieler Unternehmen nicht mehr wegzudenken. Ein wichtiges Kriterium einer vernetzen Welt ist, dass nicht nur der Anwender, sondern zusehends auch die Produkte intelligent sind. Im Zentrum dieses »Smart Living« stehen Sprachassistenten.
Aus rechtlicher Perspektive wirft das Dazwischentreten eines zunehmend autonom handelnden maschinellen Assistenten zahlreiche Fragen auf. So gilt es unter anderem zu klären, wem die Handlungen des Sprachassistenten zugerechnet werden müssen bzw. wer haftet, falls durch
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Produktbeschreibung
Sprachassistenten und Künstliche Intelligenz sind aus dem modernen Leben und dem Marketing vieler Unternehmen nicht mehr wegzudenken. Ein wichtiges Kriterium einer vernetzen Welt ist, dass nicht nur der Anwender, sondern zusehends auch die Produkte intelligent sind. Im Zentrum dieses »Smart Living« stehen Sprachassistenten.

Aus rechtlicher Perspektive wirft das Dazwischentreten eines zunehmend autonom handelnden maschinellen Assistenten zahlreiche Fragen auf. So gilt es unter anderem zu klären, wem die Handlungen des Sprachassistenten zugerechnet werden müssen bzw. wer haftet, falls durch bewusste oder unbewusste Handlungen des Sprachassistenten einem Dritten Schäden zugefügt werden. Ferner ist zu beleuchten, wem die Inhalte, die der Sprachassistent möglicherweise schafft, zuzuordnen sind. Auch das Datenschutzrecht, seit Einführung der DSGVO von gesteigerter Relevanz und viel diskutiert, darf in einer datenzentrierten Umgebung, wie es der Einsatz von Sprachassistenten im Speziellen und das Konzept Smart Living im Allgemeinen mit sich bringt, nicht vernachlässigt werden.
Autorenporträt
Lukas Schmidt studierte Rechtswissenschaften an der Universität Passau. 2018 schloss er das Referendariat am OLG München mit dem Zweiten Juristischen Staatsexamen ab. Anschließend war er als Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Sicherheitsrecht und Internetrecht sowie dem DFG-Graduiertenkolleg 1681/2 »Privatheit und Digitalisierung« an der Universität Passau tätig. Seine Dissertation wurde 2021 von der Juristischen Fakultät der Universität Passau angenommen. Seit 2020 ist er als Justiziar für den Freistaat Bayern tätig.