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Algorithmenbasierte Entscheidungen sind Teil unseres Alltags: Staatliche Institutionen und private Akteure nutzen Algorithmen in vielen Lebensbereichen, um personenbezogene Entscheidungsprozesse rationaler und effizienter zu gestalten, beispielsweise in der Sozial- und Steuerverwaltung, bei Kreditvergaben oder im Personalmanagement. Angesichts neuer technologischer Möglichkeiten scheinen das Verhalten und die Lebensumstände von Menschen zunehmend kalkulierbar. Die Prämissen eines automatisierten Entscheidungsprozesses werfen Fragen auf im Hinblick auf menschliche Würde, Selbstbestimmung,…mehr

Produktbeschreibung
Algorithmenbasierte Entscheidungen sind Teil unseres Alltags: Staatliche Institutionen und private Akteure nutzen Algorithmen in vielen Lebensbereichen, um personenbezogene Entscheidungsprozesse rationaler und effizienter zu gestalten, beispielsweise in der Sozial- und Steuerverwaltung, bei Kreditvergaben oder im Personalmanagement. Angesichts neuer technologischer Möglichkeiten scheinen das Verhalten und die Lebensumstände von Menschen zunehmend kalkulierbar. Die Prämissen eines automatisierten Entscheidungsprozesses werfen Fragen auf im Hinblick auf menschliche Würde, Selbstbestimmung, Verantwortung und Gleichheitsrechte. Die zentrale Frage der Untersuchung lautet: Wie wird die Regulierung algorithmenbasierter Entscheidungen im öffentlichen und privaten Sektor grundrechtlich verankert? Dabei dient Artikel 22 Datenschutz-Grundverordnung - eine atypische Norm im Datenschutzrecht - als Ausgangspunkt. Die Genese im französischen Recht und die heutige wissenschaftliche Rezeption derNorm stellen einen legislativen »Steinbruch« für grundrechtliche Argumente dar. Eine Diskursstrukturierung anhand dieser Norm kann damit einen Beitrag zur breiteren Debatte um die Regulierung künstlicher Intelligenz leisten.
Autorenporträt
Kathrin Steinbach studierte von 2011 bis 2017 Rechtswissenschaften an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster und an der Universität Panthéon-Assas (Paris II). Sie schloss das Studium mit der Ersten Juristischen Prüfung sowie einem LL.M. ab. Während ihrer Promotion arbeitete sie als Wissenschaftliche Mitarbeiterin an der Humboldt-Universität zu Berlin im Bereich des Verbraucherrechts bei Prof. Dr. Susanne Augenhofer und Prof. Dr. Reinhard Singer und anschließend als Forschungsreferentin am Deutschen Forschungsinstitut für öffentliche Verwaltung bei Prof. Dr. Mario Martini im Programmbereich »Transformation des Staates in Zeiten der Digitalisierung«. 2019 absolvierte sie einen Forschungsaufenthalt am französischen Verfassungsgericht. Im Frühjahr 2021 wurde sie mit einer von Prof. Dr. Niels Petersen und Prof. Dr. Ina Schieferdecker betreuten Arbeit promoviert.