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Systematische Darstel/ungen des Allgemeinen Versicherungsvertragsrecbt::. sind rar. keine ist auf die Spezialbediirfnisse des Versicherungskaufmanns. der sich zum Versicberungs fachwirt oder zum Versicherungsbetriebswirt (D VA) weiterbilden will. zugeschuittell.. Desbalb diirfte fiir einen Grundrij1 des Versicberul1gS1lutragsrechJ.s.. der insbesondere die eben angefiibrten Personenkreise anspricht, ein Bediirfnis bestehen,; Die Darstel/ung schlieftt sich an das u Versicherungsvertragsrecht" meines Lehrers HJJJJ.S. Mo'ller an, das letztlich in 3. Auflage 1977 erschiene.n_is.t..Seither hat die…mehr

Produktbeschreibung
Systematische Darstel/ungen des Allgemeinen Versicherungsvertragsrecbt::. sind rar. keine ist auf die Spezialbediirfnisse des Versicherungskaufmanns. der sich zum Versicberungs fachwirt oder zum Versicherungsbetriebswirt (D VA) weiterbilden will. zugeschuittell.. Desbalb diirfte fiir einen Grundrij1 des Versicberul1gS1lutragsrechJ.s.. der insbesondere die eben angefiibrten Personenkreise anspricht, ein Bediirfnis bestehen,; Die Darstel/ung schlieftt sich an das u Versicherungsvertragsrecht" meines Lehrers HJJJJ.S. Mo'ller an, das letztlich in 3. Auflage 1977 erschiene.n_is.t..Seither hat die Materie in.weS1l11: dere durch das AGB-Gesetz. das Europarecht und die Rechtsprechung derartig einschnei dende Anderungen erfahren, daft das Werk von Moller nicht nur aUf den neuesten Stand gebracht, sanderll umgearbeitet werden muj1te. Bei dieser Gelegenheit ist aucb del' Tite/. etwas vercindert worden. Er bringt Z1U11 Aus.drucl!. (jap im Kernd er gemeinsame rechtliche Unterbau fiir die einzelnen Versicherungszweige behandelt wird (auch fiir Zweige. ~di.e bei Schaffung des VVG im Jahre 1908 noch nicht zu denken war). wobei mebrfacb dez Riickgriff auf die. einzelnen Sparten z.ur Verlebendigullg des Stoffes .mgebracht erschien. Ein Groftteil der Ausfiihrungen ist den Obliegenheiten gewidmet. jener spezifischen ver sicherungsrechtlichen Institution. an der sicb gut zeigen ICiEr, wie stark die Rechtspre chung in stetiger Fortentwicklung begriffen is!. Diese Benhachtung finde.t auch ih,en Niederscblag in anMren Teilen der Materie. was die Feststellung ]echtfertigt. dap das Allgemeine Versicherungsvertragsrecht nicht _ als statisches. sandern als. dynamisches Rechtsgebiet uerstanden werden mug. Hamburg. im Mai 1984 Karl Sieg Inhaltsverzeichnis Ab kiirzungsverzeichnis 15 A. Grundlegung ............... .