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Zum 01. Januar 2002 ist durch das Gesetz zur Modernisierung des Schuldrechts u.a. das deutsche Leistungsstörungsrecht grundlegend reformiert und neu gefasst worden. Am 01. Januar 1992 ist in den Niederlanden mit Buch 6 des Nieuw Burgerlijk Wetboek ebenfalls ein grundlegend neues Leistungsstörungsrecht im Zuge der seit mehreren Jahren stattfindenden Reform des gesamten Bürgerlichen Gesetzbuches in Kraft getreten. Das neue niederländische Recht hatte erkennbar keinen Einfluss auf die Reform des deutschen Rechts, obwohl es nahe gelegen hätte, im Rahmen der Reform des deutschen Rechts auf die…mehr

Produktbeschreibung
Zum 01. Januar 2002 ist durch das Gesetz zur Modernisierung des Schuldrechts u.a. das deutsche Leistungsstörungsrecht grundlegend reformiert und neu gefasst worden. Am 01. Januar 1992 ist in den Niederlanden mit Buch 6 des Nieuw Burgerlijk Wetboek ebenfalls ein grundlegend neues Leistungsstörungsrecht im Zuge der seit mehreren Jahren stattfindenden Reform des gesamten Bürgerlichen Gesetzbuches in Kraft getreten. Das neue niederländische Recht hatte erkennbar keinen Einfluss auf die Reform des deutschen Rechts, obwohl es nahe gelegen hätte, im Rahmen der Reform des deutschen Rechts auf die Erfahrungen in unserem Nachbarland zurückzugreifen. Der Verfasser nimmt nach Inkrafttreten der Reform in Deutschland einen Vergleich beider Systeme vor und legt im Rahmen der Untersuchung einen Schwerpunkt auf die Fallgruppe der Verzögerung der Leistung. Anders als im deutschen Recht kommt das niederländische Recht für alle Leistungsstörungsarten mit nur zwei Tatbeständen aus, der Unmöglichkeit der Leistung und dem Verzug des Schuldners. Das deutsche Recht hingegen kennt auch nach der Reform weiter eine Vielzahl unterschiedlicher Tatbestände. Der Autor vertritt die Auffassung, dass trotz der unterschiedlichen Systematik beider Gesetzen nach deren Wortlaut, es im Ergebnis auch im deutschen Recht nur noch zwei Tatbestände der Leistungsstörungen gibt: die Unmöglichkeit der Leistung und den Verzug des Schuldners (oder die Verzögerung der Leistung). Nach Auffassung des Autors ist das deutsche Recht damit deutlich komplizierter als notwendig. Hätte der deutsche Gesetzgeber stattdessen das niederländische System übernommen, wäre man mit einer deutlich simpleren Struktur zu denselben Ergebnissen gekommen, wie sie das deutsche Recht zutage fördert. Nach Auffassung des Autors spiegelt die Struktur des niederländischen Rechts die eigentliche Systematik auch des deutschen Rechts klarer wieder, als es das deutsche Recht tut. Die Arbeit stellt einen hochinteressanten Beitrag zur dogmatischen Diskussion über das neue deutsche Leistungsstörungsrecht dar. Sie enthält ferner eine umfassende Darstellung des niederländischen Leistungsstörungsrechts in deutscher Sprache, auch zur Rechtslage in den Niederlanden vor Inkrafttreten des 6. Buchs des Nieuw Burgerlijk Wetboek im Jahre 1992.