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Das Buch bietet eine umfangreiche Darstellung des Rechts der Nacherfüllung nach dem UN-Kaufrecht und gibt einen detaillierten Überblick über den Meinungsstand in Rechtsprechung und Literatur vieler Mitgliedsstaaten des CISG. Einen eigenen Schwerpunkt bildet der Vergleich mit dem Nacherfüllungskonzept des deutschen Bürgerlichen Gesetzbuchs. Der Autor behandelt verschiedene Streitfragen (Modalitäten der Nacherfüllung, Wahlrecht, Rechtsfolgen, Einwirken des UN-Verjährungsübereinkommens) und die Sonderfragen, die sich aus den Konzeptionsunterschieden zwischen Civil und Common Law ergeben,…mehr

Produktbeschreibung
Das Buch bietet eine umfangreiche Darstellung des Rechts der Nacherfüllung nach dem UN-Kaufrecht und gibt einen detaillierten Überblick über den Meinungsstand in Rechtsprechung und Literatur vieler Mitgliedsstaaten des CISG. Einen eigenen Schwerpunkt bildet der Vergleich mit dem Nacherfüllungskonzept des deutschen Bürgerlichen Gesetzbuchs. Der Autor behandelt verschiedene Streitfragen (Modalitäten der Nacherfüllung, Wahlrecht, Rechtsfolgen, Einwirken des UN-Verjährungsübereinkommens) und die Sonderfragen, die sich aus den Konzeptionsunterschieden zwischen Civil und Common Law ergeben, insbesondere die Problematik der realen Erfüllung und der specific performance. Eingehend werden Art. 28 CISG als mögliche Schranke des Nacherfüllungsanspruchs und die Frage nach der Selbstvornahme der Mängelbeseitigung durch den Käufer im CISG untersucht.
Autorenporträt
Der Autor: Emilio Maus Ratz, geboren 1975 in Mexiko-City; 1995-2000 Studium der Rechtswissenschaften, Universidad Panamericana, Mexiko-City; 2001 Zulassung als Rechtsanwalt in Mexiko-City; 2002 LL.M. in Köln; 2002-2005 Stipendiat des DAAD; ab 2003 im Vorstand der Deutsch-Mexikanischen Juristenvereinigung; Mitglied der Gesellschaft für Auslandsrecht; derzeit als Notarassistent und Dozent in Mexiko-City tätig.
Rezensionen
"Diese wissenschaftlich gründlich fundierte, immer wieder vor allem die Entstehungsgeschichte des UN-Kaufrechts heranziehende Abhandlung gibt auch dem deutschen Praktiker wertvolle Hinweise zu den Voraussetzungen und Anwendungen des Nacherfüllungsanspruchs; an ihr ist künftig nicht vorbei zu gehen." (Gerhard Scheffler, Verfassung und Recht in Übersee)