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Die Rechtsfigur der "Satzungsdurchbrechung" ist im deutschen Gesellschaftsrecht seit nahezu 100 Jahren etabliert. Gemeint sind damit im Grundsatz Beschlüsse, die für den Einzelfall von den Vorgaben der Satzung abweichen, diese für die Zukunft aber unverändert lassen. Das Meinungsbild in Rechtsprechung und Schrifttum ist indes stark zersplittert und in der Praxis herrscht große Rechtsunsicherheit. Moritz Pöschke unternimmt eine systematische Darstellung des Meinungsstands und zeigt die Zusammenhänge zwischen den einzelnen (Teil)Auffassungen sowie bestehende Widersprüchlichkeiten. Auf dieser…mehr

Produktbeschreibung
Die Rechtsfigur der "Satzungsdurchbrechung" ist im deutschen Gesellschaftsrecht seit nahezu 100 Jahren etabliert. Gemeint sind damit im Grundsatz Beschlüsse, die für den Einzelfall von den Vorgaben der Satzung abweichen, diese für die Zukunft aber unverändert lassen. Das Meinungsbild in Rechtsprechung und Schrifttum ist indes stark zersplittert und in der Praxis herrscht große Rechtsunsicherheit. Moritz Pöschke unternimmt eine systematische Darstellung des Meinungsstands und zeigt die Zusammenhänge zwischen den einzelnen (Teil)Auffassungen sowie bestehende Widersprüchlichkeiten. Auf dieser Grundlage entwickelt er anschließend ein dogmatisch geschlossenes und praktisch handhabbares Konzept satzungsdurchbrechender Beschlüsse. Dabei betrachtet er auch den Sonderfall, dass die Satzung eine sog. Öffnungsklausel enthält, nach der im Einzelfall durch Gesellschafterbeschluss von den Vorgaben der Satzung abgewichen werden darf. Zahlreiche praktische Beispiele runden die Darstellung ab.
Autorenporträt
Geboren 1979; Studien der Betriebswirtschaftslehre an der FernUniversität in Hagen sowie der Rechtswissenschaften an der Universität Münster und der Universitat de Barcelona; 2003 Diplom-Kaufmann; 2005 Erstes Staatsexamen; Referendariat am OLG Düsseldorf; 2008 Promotion (Köln); 2009 Zweites Staatsexamen; 2009-10 und 2011-16 Rechtsanwalt; 2011 LL.M. (Harvard); 2016-19 Akademischer Rat a.Z. am Institut für Gesellschaftsrecht der Universität zu Köln; 2019 Habilitation (Köln); seit WS 2019 Vertretung einer Professur an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg.