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Finanzanalyse/Liquiditätsanalyse/InvestitionsanalyseErtragswirtschaftliche KennzahlenRisiko-ManagementAufstellung einer SchwachstellenanalyseKrisensymptome und deren Ursachen/SanierungsmaßnahmenWenn die Krise von Unternehmen in der Frühphase der Krisenentstehung erkannt wird, kann meist zügig und nach außen unerkannt, eine Rekonstruktion des Unternehmens geplant und durchgeführt werden. Je mehr die Fehlererkennung und Fehlerbeseitigung verschleppt wird, desto mehr müssen kurzfristige Ziele wie die Vermeidung der Zahlungsunfähigkeit bzw. Insolvenz erreicht werden. Dazu bedarf es eines…mehr

Produktbeschreibung
Finanzanalyse/Liquiditätsanalyse/InvestitionsanalyseErtragswirtschaftliche KennzahlenRisiko-ManagementAufstellung einer SchwachstellenanalyseKrisensymptome und deren Ursachen/SanierungsmaßnahmenWenn die Krise von Unternehmen in der Frühphase der Krisenentstehung erkannt wird, kann meist zügig und nach außen unerkannt, eine Rekonstruktion des Unternehmens geplant und durchgeführt werden. Je mehr die Fehlererkennung und Fehlerbeseitigung verschleppt wird, desto mehr müssen kurzfristige Ziele wie die Vermeidung der Zahlungsunfähigkeit bzw. Insolvenz erreicht werden. Dazu bedarf es eines Sanierungskonzepts, das nicht nur ein interner Akt der Unternehmensführung ist, sondern weitreichende rechtliche Implikationen zur Folge hat. So ist ein Sanierungsplan in der Regel durch dritte und vom Unternehmen unabhängige Personen zu erstellen, um die notwendige Glaubwürdigkeit zu erreichen. Der Sanierungsplan ist Grundlage für zahlreiche, insbesondere rechtliche Fragen: Für die Gläubiger stellt sich die Frage, ob Vergleiche mit dem Schuldner für diesen risikofrei sind, d.h., ob sie das Risiko eingehen, dass innerhalb von 10 Jahren, wenn das Unternehmen doch noch insolvent werden sollte, der Vergleich vom Insolvenzverwalter nach § 133 InsO angefochten und die vom Krisenunternehmen geleisteten Zahlungen zurückgefordert werden können. Für die Banken stellt sich die Frage, ob sie dem Unternehmen noch Kredite zur Verfügung stellen und für die Geschäftsführung stellt sich die Frage, ob sie noch Zahlungen aus der vorhandenen Masse leisten.Mit den Auswirkungen des Gesetzes zur vorüber gehenden Aussetzung der Insolvenzantragspflicht und zur Begrenzung der Organhaftung bei einer durch die COVID-19- Pandemie bedingten Insolvenz.
Autorenporträt
Günter Seefelder, Rechtsanwalt und Diplom-Betriebswirt (FH München) berät und begleitet Unternehmen bei Neugründungen, Erweiterungen, Restrukturierungen und in allen Fragen der Unternehmensführung. Nach 20jähriger Anwaltstätigkeit in eigener Kanzlei wechselte er mit seinem Beratungsunternehmen Seefelder Management & Strategy in München in die Unternehmensberatung. Er hat das Unternehmen der nächsten Familiengeneration übergeben und ist wieder als Rechtsanwalt mit dem Schwerpunkt der Unternehmensführung tätig. Dazu gehört auch die Beratung von Kanzleien bei der Kanzleiführung einschließlich ihrer strategischen Ausrichtung.