17,95 €
inkl. MwSt.
Versandkostenfrei*
Versandfertig in 1-2 Wochen
payback
0 °P sammeln
  • Broschiertes Buch

Essay aus dem Jahr 2021 im Fachbereich Jura - Europarecht, Völkerrecht, Internationales Privatrecht, Note: 1,3, FOM Hochschule für Oekonomie & Management gemeinnützige GmbH, Berlin früher Fachhochschule, Sprache: Deutsch, Abstract: Diese Arbeit betrachtet die Rechtssetzungsbefugnisse der Europäischen Union. Die Zugehörigkeit zur Europäischen Union als supranationales Staatenbündnis sowie dessen Kompetenzen sind ein wiederkehrendes Streitthema der Politik. Während die einen eine immer stärkere Kompetenzverlagerung hin zur Europäischen Union wahrnehmen, sehen andere es als erforderlich an, die…mehr

Produktbeschreibung
Essay aus dem Jahr 2021 im Fachbereich Jura - Europarecht, Völkerrecht, Internationales Privatrecht, Note: 1,3, FOM Hochschule für Oekonomie & Management gemeinnützige GmbH, Berlin früher Fachhochschule, Sprache: Deutsch, Abstract: Diese Arbeit betrachtet die Rechtssetzungsbefugnisse der Europäischen Union. Die Zugehörigkeit zur Europäischen Union als supranationales Staatenbündnis sowie dessen Kompetenzen sind ein wiederkehrendes Streitthema der Politik. Während die einen eine immer stärkere Kompetenzverlagerung hin zur Europäischen Union wahrnehmen, sehen andere es als erforderlich an, die Kompetenzen der EU sogar zu erweitern ¿ falls erforderlich unter Anpassung der Verträge. Selbst auf verfassungsrechtlicher Ebene gibt es einen Kampf um die Zuständigkeiten des Europäischen Gerichtshofs und der nationalen Verfassungsgerichte. Sowohl national als auch international machen sich populistische Parteien dieses Thema zunutze und fordern wiederkehrend eine Abkehr vom Weg der europäischen Integration. Die Frage, die sich unweigerlich stellt, ist, welche Kompetenzen die Organe der Europäische Union tatsächlich haben; ob und wie eine Kompetenzerweiterung der EU möglich ist; weshalb hierfür im Zweifel Vertragsanpassungen erforderlich sein sollen; und was die Grundlage für den Kompetenzstreit zwischen dem Europäischen Gerichtshof und dem Bundesverfassungsgericht ist.