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Wissenschaftlicher Aufsatz aus dem Jahr 2015 im Fachbereich Jura - Europarecht, Völkerrecht, Internationales Privatrecht, , Sprache: Deutsch, Abstract: Mit der Denkschrift »Artikel 48 EGBGB und Wesentliche Grundsätze deutschen Rechts« setzt der Autor einen Gedankenanstoß zur Harmonisierung des europäischen Gedankens auch und gerade im Zivilrecht und Namensrecht. Anhand einer exemplarischen Bestandsaufnahme zu den bisher aus der Rechtsprechung entwickelten Grundsätzen im Namensrecht sollen Antworten zu Fragestellungen aus den Praxisbereichen gegeben werden.Die vielfältigen fortgeschrittenen…mehr

Produktbeschreibung
Wissenschaftlicher Aufsatz aus dem Jahr 2015 im Fachbereich Jura - Europarecht, Völkerrecht, Internationales Privatrecht, , Sprache: Deutsch, Abstract: Mit der Denkschrift »Artikel 48 EGBGB und Wesentliche Grundsätze deutschen Rechts« setzt der Autor einen Gedankenanstoß zur Harmonisierung des europäischen Gedankens auch und gerade im Zivilrecht und Namensrecht. Anhand einer exemplarischen Bestandsaufnahme zu den bisher aus der Rechtsprechung entwickelten Grundsätzen im Namensrecht sollen Antworten zu Fragestellungen aus den Praxisbereichen gegeben werden.Die vielfältigen fortgeschrittenen gesellschaftlichen Veränderungsprozesse in Europa, die Auswirkungen des Namens als Identifikationsmerkmal und das neue Namensrecht im Einführungsgesetz zum BGB (EGBGB) verlangen nach einer grundsätzlichen neuen Umgangsweise bei der Umgestaltung der auch im Namen zu vereinenden Familie.Die Denkschrift »Artikel 48 EGBGB und Wesentliche Grundsätze deutschen Rechts« wird vorgelegt, um den Dialog und die juristische Disputation mit der Fachöffentlichkeit, mit Verwaltung und den betroffenen Familienmitgliedern anzuregen und um Argumente für Reformschritte auf europarechtlicher Angleichungsebene zu bereichern.Verbunden mit dieser Denkschrift ist die Hoffnung, dass durch sie die europarechtliche Harmonisierung von Reformen im Personenstandsrecht befördert wird und der Gesetzgeber und die Fachgerichte zu raschen Weichenstellungen und notwendigen Initiativen veranlaßt werden.