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Im US-amerikanischen Zivilprozeßrecht stehen class actions im Dienst der regulation through litigation durch den Bürger. Sie führen zu transatlantischen Spannungen, wenn sich europäische Unternehmen als Beklagte hohen Schadensersatzforderungen ausgesetzt sehen. Klaus J. Hopt, Rainer Kulms und Jan von Hein überprüfen zunächst die Abläufe von dem Antrag auf certification als class action bis zu dem in der Praxis häufigen verfahrensbeendenden Vergleich, die Rolle der Verfahrensbeteiligten und ihrer Anwälte und die Kontrolle als zu hoch empfundener Schadensersatzurteile durch die…mehr

Produktbeschreibung
Im US-amerikanischen Zivilprozeßrecht stehen class actions im Dienst der regulation through litigation durch den Bürger. Sie führen zu transatlantischen Spannungen, wenn sich europäische Unternehmen als Beklagte hohen Schadensersatzforderungen ausgesetzt sehen. Klaus J. Hopt, Rainer Kulms und Jan von Hein überprüfen zunächst die Abläufe von dem Antrag auf certification als class action bis zu dem in der Praxis häufigen verfahrensbeendenden Vergleich, die Rolle der Verfahrensbeteiligten und ihrer Anwälte und die Kontrolle als zu hoch empfundener Schadensersatzurteile durch die Berufungsgerichte. Sodann werden die Durchführung und die Rechtsfolgen der Auslandszustellung nach dem Haager Zustellungsübereinkommen (HZÜ) geschildert. Diesem Zustellungsweg werden die Möglichkeiten zur Inlandszustellung in den USA sowie weitere alternative Zustellungsformen gegenübergestellt. Eingehend wird auf rechtsvergleichender Grundlage untersucht, welche Möglichkeiten zur Abwehr der Zustellung einerclass action nach dem HZÜ bestehen. Abschließend zeigen die Autoren, welche Auswirkungen eine derartige Zustellungsverweigerung auf die internationale Rechtshilfe hätte.
Autorenporträt
ist Direktor emeritus des Max-Planck-Instituts für ausländisches und internationales Privatrecht in Hamburg und Professor emeritus an der Universität Hamburg; vormals Richter am OLG Stuttgart.

Dr. iur., LL.M. (Michigan); wiss. Referent am MPI für ausländisches und internationales Privatrecht; Privatdozent an der Universität Hamburg; Editor-in-Chief der European Business Organization Law Review (EBOR).

ist Professor für Bürgerliches Recht, Internationales Privatrecht und Rechtsvergleichung sowie Direktor am Institut für ausländisches und internationales Privatrecht, Abt. III, an der Universität Freiburg i. Br.