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Rechtsgeschäfte zwischen Kapital- sowie Personenhandelsgesellschaften und ihren Gesellschaftern beschreiben Vorgänge des alltäglichen Wirtschaftslebens, die den Beteiligten die Möglichkeit bieten, die wirtschaftlichen Unternehmenslagen der Vertragspartner zu beeinflussen. Der Verfasser entwickelt ausgehend von den jeweiligen Rechnungslegungszwecken nach HGB und IFRS systemkonforme Regelungen zur Offenlegung von Rechtsgeschäften zwischen Gesellschaften und ihren Gesellschaftern in deren Jahresabschlüssen. Aufgrund der Interdependenzen zwischen externer Rechnungslegung und…mehr

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Produktbeschreibung
Rechtsgeschäfte zwischen Kapital- sowie Personenhandelsgesellschaften und ihren Gesellschaftern beschreiben Vorgänge des alltäglichen Wirtschaftslebens, die den Beteiligten die Möglichkeit bieten, die wirtschaftlichen Unternehmenslagen der Vertragspartner zu beeinflussen. Der Verfasser entwickelt ausgehend von den jeweiligen Rechnungslegungszwecken nach HGB und IFRS systemkonforme Regelungen zur Offenlegung von Rechtsgeschäften zwischen Gesellschaften und ihren Gesellschaftern in deren Jahresabschlüssen. Aufgrund der Interdependenzen zwischen externer Rechnungslegung und gesellschaftsrechtlicher Kapitalerhaltung werden ferner Anknüpfungspunkte für die aktuelle Diskussion der bilanziellen Kapitalerhaltung in Deutschland am Beispiel der untersuchten Problemstellung aufgezeigt und diskutiert.
Autorenporträt
Der Autor: Frank Althoff, geboren 1972 in Sendenhorst; 1991-1994 Studium an der Fachhochschule für Finanzen in Nordkirchen (Diplom-Finanzwirt (FH)); 1994-1999 Studium an der Universität Münster (Diplom-Kaufmann); 2002 Steuerberater; 2004 Wirtschaftsprüfer; 2009 Promotion.
Rezensionen
«Insgesamt hat das vorliegende Werk eine "hohe praktische Relevanz". Es verdeutlicht fundiert die zunehmende Internationalisierung der deutschen Unternehmen und mit ihr die zunehmende Bedeutung der Rechnungslegung nach IFRS. Die Arbeit greift damit Probleme auf, die auch für mittelständische Unternehmen bisher kaum geregelt, geschweige denn von ihnen überhaupt als solche erkannt worden sind.» (Heinz Mösbauer, Die Wirtschaftsprüfung)