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Diplomarbeit aus dem Jahr 1996 im Fachbereich BWL - Recht, Note: 1,3, Katholische Universität Eichstätt-Ingolstadt (Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät), Veranstaltung: Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, deutsches und europäisches Handels- und Wirtschaftsrecht, Prof. Dr. Hermann Reichold, Sprache: Deutsch, Abstract: Inhaltsangabe:Einleitung: Am 01.01.1999 tritt die neue Insolvenzordnung in Kraft, die die Konkursordnung und die Vergleichsordnung sowie das Gesamtvollstreckungsrecht in den neuen Bundesländern ersetzen wird. Das Hauptziel der Insolvenzrechtsreform ist, Maßnahmen gegen die…mehr

Produktbeschreibung
Diplomarbeit aus dem Jahr 1996 im Fachbereich BWL - Recht, Note: 1,3, Katholische Universität Eichstätt-Ingolstadt (Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät), Veranstaltung: Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, deutsches und europäisches Handels- und Wirtschaftsrecht, Prof. Dr. Hermann Reichold, Sprache: Deutsch, Abstract: Inhaltsangabe:Einleitung:
Am 01.01.1999 tritt die neue Insolvenzordnung in Kraft, die die Konkursordnung und die Vergleichsordnung sowie das Gesamtvollstreckungsrecht in den neuen Bundesländern ersetzen wird. Das Hauptziel der Insolvenzrechtsreform ist, Maßnahmen gegen die Massearmut der Verfahren zu ergreifen, damit möglichst viele Verfahren eröffnet und durchgeführt und so möglichst viele Insolvenzfälle in einem geordneten Verfahren abgewickelt werden können. Für die große Anzahl überschuldeter Privathaushalte schafft die Ins0 ein spezielles Verbraucherinsolvenzverfahren. V.a. für persönlich haftende Unternehmer ermöglicht die lns0 eine Restschuldbefreiung, wenndie Person dessen würdig" ist. Damit eröffnet sich für den Gemeinschuldner die Möglichkeit eines wirtschaftlichen Neubeginns.
Daneben beschäftigt sich das neue Insolvenzrecht ausführlich mit verfahrenstechnischen Möglichkeiten zur Sanierung insolventer Unternehmen. Auf der Grundlage der bestmöglichen Befriedigung der Gläubiger stellt die Ins0 den Beteiligten drei gleichrangige Verfahrensziele zur Verfügung: die Liquidation, die Sanierung des schuldnerischen Unternehmens und die übertragende Sanierung. Auch wird die außergerichtliche Insolvenzabwicklung gefördert.
Die vorliegende Arbeit untersucht das neue Insolvenzrecht hinsichtlich seiner Möglichkeiten, die Rahmenbedingungen für Unternehmenssanierungen zu verbessern. Es werden Vergleiche mit dem geltenden Recht angestellt, die nicht nur die Vorschriften in der Konkurs- und Vergleichsordnung betreffen, sondern u.a. auch Regelungen im Arbeitsrecht, Gesellschaftsrecht, Privatrecht und Umwandlungsrecht.
Inhaltsverzeichnis:Inhaltsverzeichnis:
Vorbemerkung1
I. Kapitel: Einführung2
1.Die Unternehmenskrise als Auslöser für Insolvenzverfahren2
1.1Begriff der Unternehmenskrise2
1.2Funktionen insolvenzrechtlicher Regelungen3
1.3Ziel der Arbeit4
2.Die Reform des Insolvenzrechts6
2.1Gründe für die Reform6
2.1.1Funktionsverlust des geltenden Rechts6
2.1.2Ziele einer Reform des Insolvenzrechts7
2.2Die wesentlichen Elemente der Insolvenzordnung (InsO)8
2.2.1Einheitliches Verfahren8
2.2.2Maßnahmen gegen die Massearmut der Verfahren9
2.2.3Zielbestimmung des
1 Abs. 1 InsO10
II. Kapitel: Die Sanierung insolventer Unternehmen in einem künftigen Insolvenzverfahren11
1.Überblick über die Rechtsänderungen in der InsO11
2.Vorverlagerung der Verfahrenseröffnung12
2.1Die Verfahrenseröffnung als Kernproblem der Reform12
2.2Zahlungsunfähigkeit (
17 InsO)12
2.3Drohende Zahlungsunfähigkeit (
18 InsO)14
2.4Überschuldung (
19 InsO)15
2.5Weitere Maßnahmen16
3.Vereinheitlichung der Insolvenzverfahren17
3.1Der Entscheidungsprozeß Konkurs oder Vergleich17
3.2Künftig nur noch Insolvenzantrag18
4.Einbeziehung der gesicherten Gläubiger18
4.1Begriff der Sicherheiten19
4.2Verwertung von Sicherheiten nach der InsO21
4.3Beurteilung der Maßnahmen24
5.Das neue Instrument des Insolvenzplans26
5.1Überblick26
5.2Das Insolvenzplanverfahren28
5.3Inkrafttreten und Wirkungen des Plans30
5.4Beurteilung der Insolvenzplanregelung31
6.Zur Rechtsstellung der Verfahrensbeteiligten32
6.1Die Rechtsstellung des Schuldners33
6.2Die Rechtsstellung der Gläubiger34
6.3Die Rechtsstellung des Verwalters35
6.4Die Rechtsstellung des Insolvenzgerichts37
7.Zusammenfassung38
III. Kapitel: Die übertragende Sanierung als zwe...