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Der Autor untersucht das System des gerichtlichen Rechtsschutzes gegen beamtenrechtliche Personalauswahlentscheidungen im Hinblick auf dessen tatsächliche Wirksamkeit zur Durchsetzung des Grundrechts auf gleichen Zugang zu öffentlichen Ämtern aus Art. 33 Abs. 2 GG. Maßstab der Wirksamkeitsprüfung ist die Rechtsschutzgarantie aus Art. 19 Abs. 4 S. 1 GG. Berücksichtigt werden insbesondere die Modifikationen der etablierten Rechtsschutzdogmatik durch das Urteil des BVerwG vom 04.11.2010. Der Autor konstatiert, dass Bewerbern um ein öffentliches Amt nun zwar ein formell lückenloser…mehr

Produktbeschreibung
Der Autor untersucht das System des gerichtlichen Rechtsschutzes gegen beamtenrechtliche Personalauswahlentscheidungen im Hinblick auf dessen tatsächliche Wirksamkeit zur Durchsetzung des Grundrechts auf gleichen Zugang zu öffentlichen Ämtern aus Art. 33 Abs. 2 GG. Maßstab der Wirksamkeitsprüfung ist die Rechtsschutzgarantie aus Art. 19 Abs. 4 S. 1 GG. Berücksichtigt werden insbesondere die Modifikationen der etablierten Rechtsschutzdogmatik durch das Urteil des BVerwG vom 04.11.2010. Der Autor konstatiert, dass Bewerbern um ein öffentliches Amt nun zwar ein formell lückenloser Primärrechtsschutz eingeräumt wird. Dessen praktische Wirksamkeit ist jedoch durch zahlreiche prozessuale Besonderheiten und die Handhabung des dem Dienstherrn bei der Auswahlentscheidung zugebilligten weiten Beurteilungs- und Ermessensspielraums erheblich eingeschränkt. Der Autor folgert, dass der geforderte effektive gerichtliche Rechtsschutz nur durch eine rechtsschutzfreundliche Gestaltung des behördlichen Auswahlverfahrens gewährleistet werden kann, und leitet bestimmte organisatorische Mindestanforderungen an das Auswahlverfahren her.
Autorenporträt
Karsten Hoof studied mathematics, computer science and law at the University of Potsdam from 1993 to 2000. A job as a software developer at a large aviation company was followed by the legal clerkship from 2003 to 2005 and then a job as a research assistant at the University of Potsdam that lasted until 2014. He was also admitted to the bar in 2007 and practiced this profession with a focus on collective consumer and competition law until 2020. Since 2017 he has been an author of the Juris-PraxisReport on competition and intellectual property law. In 2020 he was appointed judge in the ordinary jurisdiction of the federal state of Brandenburg.
Rezensionen
»Wer eine umfassende, tiefgründige, sinnvoll strukturierte und gut lesbare Darstellung der Problematik des beamtenrechtlichen Konkurrentenstreits, des Schadensersatzanspruchs wegen Nichtbeförderung oder zu später Beförderung und der Verfahrensanforderungen im behördlichen Auswahlverfahren sucht - bei Hoof wird er fündig.« Dr. Klaus von der Weiden, in: Thüringer Verwaltungsblätter, 3/2023