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Die Arbeit beschäftigt sich mit der in Literatur und Rechtsprechung umstrittenen Frage, ob aus Art. 33 Abs. 2 GG eine verfassungsrechtliche Ausschreibungspflicht folgt und wie eine solche umzusetzen ist. Der Leistungsgrundsatz bestimmt zentrale Vorgaben für Besetzungsverfahren, die in vielen Fällen mit einer Ausschreibung beginnen. Der Frage, ob und wie freie Beamtenstellen auszuschreiben sind, kommt eine große praktische Bedeutung zu. Denn ohne eine Ausschreibung entfällt die Information über eine zu besetzende Stelle. Sollten potenzielle Bewerber keine Kenntnis von einer zu besetzenden…mehr

Produktbeschreibung
Die Arbeit beschäftigt sich mit der in Literatur und Rechtsprechung umstrittenen Frage, ob aus Art. 33 Abs. 2 GG eine verfassungsrechtliche Ausschreibungspflicht folgt und wie eine solche umzusetzen ist. Der Leistungsgrundsatz bestimmt zentrale Vorgaben für Besetzungsverfahren, die in vielen Fällen mit einer Ausschreibung beginnen. Der Frage, ob und wie freie Beamtenstellen auszuschreiben sind, kommt eine große praktische Bedeutung zu. Denn ohne eine Ausschreibung entfällt die Information über eine zu besetzende Stelle. Sollten potenzielle Bewerber keine Kenntnis von einer zu besetzenden Stelle erlangen, können sie sich nicht bewerben und ihre Rechte aus Art. 33 Abs. 2 GG nicht geltend machen. Zudem kann es der von Art. 33 Abs. 2 GG intendierten Bestenauslese zuwiderlaufen, wenn ein Bewerberkreis zu klein gehalten wird und der potenziell am besten geeignete Bewerber keine Kenntnis von der Stelle hat.
Autorenporträt
Liza Lutze studierte an der Leibniz Universität Hannover Rechtswissenschaften. Nach dem ersten Staatsexamen im Jahr 2019 war sie bis September 2021 als wissenschaftliche Mitarbeiterin am Lehrstuhl für Öffentliches Recht und Verwaltungswissenschaft bei Herrn Prof. Dr. Veith Mehde, mag. rer. publ. tätig. Dort schrieb sie ihre Dissertation. Seit September 2021 ist Liza Lutze Referendarin des Oberlandesgerichtsbezirks Celle.
Rezensionen
»Lutze hat mit ihrer Dissertation ein wichtiges Werk vorgelegt, das für das Verständnis rechtmäßigen Handelns im Beamtenrecht wichtig ist, für die Möglichkeiten, als potenziell rechtswidrig übergangene Bewerberin oder Bewerber Rechtsschutz zu erlangen, ist ihr Buch unverzichtbar. Das Werk darf in keiner Bibliothek einer polizeilichen Hochschule oder eines Innenministeriums fehlen.« Prof. Dr. jur. Dieter Müller, in: Die Polizei, 12/2023

»Das Buch von Lutze kann deshalb allen empfohlen werden, die sich mit Stellenausschreibungen im öffentlichen Dienst befassen bzw. befassen müssen.« Dr. Jörg-Michael Günther, in: Nordrhein-Westfälsiche Verwaltungsblätter, 9/2023