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Studienarbeit aus dem Jahr 2016 im Fachbereich BWL - Wirtschaftspolitik, Note: 1,3, IU Internationale Hochschule, Sprache: Deutsch, Abstract: Am 1. Januar 2015 wurde in Deutschland ein flächendeckender Mindestlohn von 8,50 Euro eingeführt, der mit einigen Ausnahmen für alle Beschäftigten gilt. Diese Ausnahmen betreffen neben Auszubildenden, Minderjährigen und Langzeitarbeitslosen auch bestimmte Praktikantengruppen. Gerade vor dem Hintergrund der immerwährenden Diskussion zur Abschaffung der Generation Praktikum stellt sich die Frage, wie dieser Ausschluss und die Vermeidung der Ausbeutung von…mehr

Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2016 im Fachbereich BWL - Wirtschaftspolitik, Note: 1,3, IU Internationale Hochschule, Sprache: Deutsch, Abstract: Am 1. Januar 2015 wurde in Deutschland ein flächendeckender Mindestlohn von 8,50 Euro eingeführt, der mit einigen Ausnahmen für alle Beschäftigten gilt. Diese Ausnahmen betreffen neben Auszubildenden, Minderjährigen und Langzeitarbeitslosen auch bestimmte Praktikantengruppen. Gerade vor dem Hintergrund der immerwährenden Diskussion zur Abschaffung der Generation Praktikum stellt sich die Frage, wie dieser Ausschluss und die Vermeidung der Ausbeutung von Praktikanten zusammen passt.Im Rahmen dieser Arbeit soll daher untersucht werden, ob die Regelung bestimmte Praktikanten vom Mindestlohngesetz auszuschließen, gerechtfertigt ist und ob sich Auswirkungen auf die Dauer und das Angebot von Praktika erkennen lassen. Die Forschungsfrage die sich somit für diese Arbeit ergibt lautet: Welche Auswirkungen hat der Mindestlohn auf Angebot bzw. Dauer von Praktika und ist es gerechtfertigt bestimmte Praktikanten vom Mindestlohn auszuschließen?