74,90 €
inkl. MwSt.
Versandkostenfrei*
Sofort lieferbar
payback
0 °P sammeln
  • Broschiertes Buch

Minderheitenrechte sind im Personengesellschaftsrecht kaum vorgesehen. Dies gilt gerade für das von der Kautelarpraxis geprägte Recht der Publikumspersonengesellschaften. Ausgehend von diesem Befund analysiert und ergründet der Autor Ansätze zur Schaffung von Minderheitenrechten in Publikumspersonengesellschaften. Es wird aufgezeigt, inwiefern bereits das allgemeine Zivilrecht dogmatische Ausgangspunkte für den Minderheitenrechtsschutz von Publikumspersonengesellschaftern bietet. Unter welchen Voraussetzungen sich zu diesem Zwecke Anleihe an kapitalgesellschaftsrechtlichen,…mehr

Produktbeschreibung
Minderheitenrechte sind im Personengesellschaftsrecht kaum vorgesehen. Dies gilt gerade für das von der Kautelarpraxis geprägte Recht der Publikumspersonengesellschaften. Ausgehend von diesem Befund analysiert und ergründet der Autor Ansätze zur Schaffung von Minderheitenrechten in Publikumspersonengesellschaften. Es wird aufgezeigt, inwiefern bereits das allgemeine Zivilrecht dogmatische Ausgangspunkte für den Minderheitenrechtsschutz von Publikumspersonengesellschaftern bietet. Unter welchen Voraussetzungen sich zu diesem Zwecke Anleihe an kapitalgesellschaftsrechtlichen, investmentrechtlichen und kapitalmarktrechtlichen Vorgaben nehmen lässt, bildet einen Schwerpunkt der Studie. Der tatsächliche Nutzen der Forschungsergebnisse wird sodann anhand von Konstellationen aus der Gesellschaftspraxis systematisch dokumentiert. Abschließend entwickelt der Autor Maßstäbe, anhand derer sich sachverwandte Lösungsansätze aus der schweizerischen und US-amerikanischen Rechtsordnung auf das hiesige Publikumspersonengesellschaftsrecht übertragen lassen.
Autorenporträt
Timo Cöster studierte Rechtswissenschaften an den Universitäten Hamburg und Paris-Sorbonne. Nach Forschungsaufenthalten am eidgenössischen Institut suisse de droit comparé und an der New York University wurde er im Jahr 2020 mit seiner von der Konrad-Adenauer-Stiftung geförderten Arbeit »Minderheitenrechte in der Publikumspersonengesellschaft« an der Universität Hamburg promoviert. Promotionsbegleitend arbeitete er als wissenschaftlicher Mitarbeiter in Wirtschaftskanzleien in Hamburg, Lausanne, New York City und Düsseldorf. Derzeit ist er Referendar am Oberlandesgericht Düsseldorf, unter anderem mit Stationen in Dublin und Brüssel.