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Unter welchen Voraussetzungen berichtspflichtige Aufsichtsratsmitglieder Gesellschaftsgeheimnisse zum Gegenstand ihrer Berichte an die beteiligte Gebietskörperschaft machen dürfen, ist umstritten. Überwiegend wird die Erlaubnis der Geheimnisweitergabe im Rahmen des sog. Informationsprivilegs der öffentlichen Hand gem. §§ 394, 395 AktG an die Bedingung der Vertraulichkeitsgewähr geknüpft, wonach der effektive Schutz von vertraulichen Informationen durch die Berichtsempfänger von dem Berichterstatter zu gewährleisten ist. Ein anderes Verständnis von dem Regelungsgehalt ergibt sich aus einer…mehr

Produktbeschreibung
Unter welchen Voraussetzungen berichtspflichtige Aufsichtsratsmitglieder Gesellschaftsgeheimnisse zum Gegenstand ihrer Berichte an die beteiligte Gebietskörperschaft machen dürfen, ist umstritten. Überwiegend wird die Erlaubnis der Geheimnisweitergabe im Rahmen des sog. Informationsprivilegs der öffentlichen Hand gem. §§ 394, 395 AktG an die Bedingung der Vertraulichkeitsgewähr geknüpft, wonach der effektive Schutz von vertraulichen Informationen durch die Berichtsempfänger von dem Berichterstatter zu gewährleisten ist. Ein anderes Verständnis von dem Regelungsgehalt ergibt sich aus einer aktienrechtsautonomen Auslegung, die in Ansehung der dogmatischen Grundlagen der aktienrechtlichen Schweigepflicht geboten ist. Danach ist die Weitergabe von Gesellschaftsgeheimnissen den unveräußerlichen Festsetzungen der organschaftlichen Sorgfalts- und Treuepflicht folgend im Einzelfall nicht privilegiert, soweit dadurch eine objektiv hinreichende Gefahr des Vertraulichkeitsverlusts begründetwird.

Die Arbeit wurde mit dem »Dr. Friedrich Feldbausch-Förderpreis 2022« ausgezeichnet.
Autorenporträt
Konstantin Alexander Knöbber-Griesz studierte von 2011 bis 2017 Rechtswissenschaften an der Universität des Saarlandes. Er war unter anderem als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Handels- und Wirtschaftsrecht, Internationales Privatrecht und Rechtsvergleichung von Herrn Prof. Dr. Dr. Dr. h.c. mult. Michael Martinek an der Universität des Saarlandes sowie am CISPA ¿ Helmholtz-Zentrum für Informationssicherheit in Saarbrücken tätig. Zurzeit absolviert er den juristischen Vorbereitungsdienst am Saarländischen OLG in Saarbrücken und ist zugleich wissenschaftlicher Mitarbeiter der globalen Wirtschaftskanzlei Hogan Lovells International LLP am Standort Frankfurt.