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Die Arbeit behandelt das dogmatische Verhältnis zwischen nationalem und europäischem Massenentlassungsrecht vor dem Hintergrund der Grundrechtsbindung im europäischen Mehrebenensystem anhand der Frage, ob für Arbeitnehmer mit Sonderkündigungsschutz ein verfassungskonform erweiterter Entlassungsbegriff anzuwenden ist. Die Untersuchung kommt zu dem Ergebnis, dass die Anwendung eines verfassungskonform erweiterten Entlassungsbegriffs aufgrund der Öffnungsklausel der Massenentlassungsrichtlinie und der dahinterstehenden Kompetenzverteilung der Art. 153 AEUV unionsrechtskonform ist, ein…mehr

Produktbeschreibung
Die Arbeit behandelt das dogmatische Verhältnis zwischen nationalem und europäischem Massenentlassungsrecht vor dem Hintergrund der Grundrechtsbindung im europäischen Mehrebenensystem anhand der Frage, ob für Arbeitnehmer mit Sonderkündigungsschutz ein verfassungskonform erweiterter Entlassungsbegriff anzuwenden ist. Die Untersuchung kommt zu dem Ergebnis, dass die Anwendung eines verfassungskonform erweiterten Entlassungsbegriffs aufgrund der Öffnungsklausel der Massenentlassungsrichtlinie und der dahinterstehenden Kompetenzverteilung der Art. 153 AEUV unionsrechtskonform ist, ein verfassungsrechtliches Bedürfnis für diese Korrektur entgegen der Ansicht des BVerfG aber nicht besteht. Für die Praxis leitet der Autor die Übertragbarkeit des verfassungskonform erweiterten Entlassungsbegriffs auf andere Sonderkündigungstatbestände her. Abstrahiert leistet die Arbeit einen grundlegenden Beitrag zum Umgang mit verfassungs- und unionsrechtlichen Vorgaben im mindestharmonisierten Arbeitsrecht.
Autorenporträt
Daniel Mazurek studierte von 2014 bis 2020 an der Universität zu Köln Rechtswissenschaften. Im Anschluss an das Erste Staatsexamen war er bis 2023 als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Deutsches und Europäisches Arbeits- und Sozialrecht tätig. Seine Dissertation zum nationalen und europäischen Massenentlassungsrecht, die von Prof. Dr. Dr. h.c. Ulrich Preis betreut wurde, schloss er im Jahr 2023 ab. Seit 2023 absolviert zudem das Referendariat am Oberlandesgericht in Köln mit Stationen u.a. beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales sowie in einer auf das Arbeitsrecht spezialisierten Kanzlei.