Der Große Strafsenat des BGH hat im Jahr 2012 eine Strafbarkeitslücke hinsichtlich der Korruption von Vertragsärzten aufgezeigt. Als Resultat führte der Gesetzgeber im Juni 2016 die §§ 299a, 299b in das StGB ein. Die Autorin untersucht das Phänomen der Korruption zwischen Ärzten und der Pharmaindustrie und lotet den gesetzlichen Rahmen, das Geflecht von Interessen sowie den Bedarf einer strafrechtlichen Neuregelung vor allem im Hinblick auf Ärzte aus. Die neuen §§ 299a, 299b StGB werden einer kritischen Bewertung unterzogen, wobei die Autorin zu dem Schluss kommt, dass die Straftatbestände das…mehr
Der Große Strafsenat des BGH hat im Jahr 2012 eine Strafbarkeitslücke hinsichtlich der Korruption von Vertragsärzten aufgezeigt. Als Resultat führte der Gesetzgeber im Juni 2016 die §§ 299a, 299b in das StGB ein. Die Autorin untersucht das Phänomen der Korruption zwischen Ärzten und der Pharmaindustrie und lotet den gesetzlichen Rahmen, das Geflecht von Interessen sowie den Bedarf einer strafrechtlichen Neuregelung vor allem im Hinblick auf Ärzte aus. Die neuen §§ 299a, 299b StGB werden einer kritischen Bewertung unterzogen, wobei die Autorin zu dem Schluss kommt, dass die Straftatbestände das Phänomen der Korruption im Gesundheitswesen nicht vollumfänglich zu bekämpfen vermögen. Sie zeigt Schwachstellen sowie Vorschläge zur Verbesserung und Ergänzung auf.
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Deutsches, europäisches und internationales Strafrecht und Strafprozessrecht 4
Eva Maria Bongartz studierte Rechtswissenschaften in Düsseldorf, Avignon sowie San Francisco und promovierte an der Universität zu Köln.
Inhaltsangabe
Das Phänomen «Ärztekorruption» und die Kooperation von Pharmaindustrie und Ärzten - Gesetzliche Regulierung vor Einführung der 299a, 299b StGB und Beschluss des Großen Strafsenats des BGH vom 29. März 2012 - Reformbedürftigkeit der Korruptionsstrafbarkeit von Ärzten - Die neuen Straftatbestände 299a, 299b StGB gegen Korruption im Gesundheitswesen
Das Phänomen «Ärztekorruption» und die Kooperation von Pharmaindustrie und Ärzten - Gesetzliche Regulierung vor Einführung der 299a, 299b StGB und Beschluss des Großen Strafsenats des BGH vom 29. März 2012 - Reformbedürftigkeit der Korruptionsstrafbarkeit von Ärzten - Die neuen Straftatbestände 299a, 299b StGB gegen Korruption im Gesundheitswesen
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